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Human Enhancement and Ethics

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Information zur Beglaubigung und Übersetzung

Bachelorstudium Human Enhancement and Ethics

Information zur Beglaubigung


Für internationale Bewerbungen gibt es spezielle Richtlinien zur Beglaubung und Übersetzung von Dokumenten als Voraussetzung für die Zulassung zum Zulassungsverfahren.

Die Beglaubigung bestätigt die Echtheit von Dokumenten und Unterschriften. Ausländische Originaldokumente müssen in den meisten Fällen beglaubigt werden.

Arten der Beglaubigung:
  1. Keine Beglaubigung erforderlich
  2. Beglaubigung in Form der Apostille
  3. Volle diplomatische Beglaubigung
Bitte beachte, dass der Beglaubigungsprozess mehrere Monate dauern kann.

Beglaubigungsliste Hochschulwesen

Beglaubigungsliste Hochschulwesen

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Erforderliche Dokumente für die Beglaubigung

Internationale Bewerber*innen müssen folgende beglaubigte Dokumente (Original und Übersetzung) vorlegen:

  • Vollständiges Abschlusszeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Letzten beiden Jahreszeugnisse

Apostille

Dokumente aus Ländern, die Vertragsstaaten des „Haager Beglaubigungsübereinkommens" sind, müssen mittels Apostille beglaubigt werden, um in Österreich anerkannt zu werden.

Zuständige Behörden
Nur das Außenministerium und in einigen Fällen speziell bevollmächtigte Behörden im jeweiligen Ausland sind befugt, die Beglaubigung in Form der Apostille durchzuführen.

Bitte beachte:
Wenn deine Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einem offiziell anerkannten Übersetzer übersetzt werden.
Übersetzungen müssen vor der Beglaubigung vorgenommen werden.
Die Apostille muss sowohl auf dem Originaldokument als auch auf der Übersetzung erscheinen.

Volle diplomatische Beglaubigung

Wenn der Staat, in dem deine Dokumente ausgestellt wurden, kein bilaterales Beglaubigungsabkommen mit Österreich hat und auch nicht Vertragsstaat des Haager Beglaubigungsübereinkommens ist, bedürfen deine Dokumente der vollen diplomatischen Beglaubigung.

Vorgehensweise:

  1. Schritt: Beglaubigung durch das zuständige Fachministerium (z. B. Bildungsministerium) des Herkunftslandes;
  2. Schritt: „Überbeglaubigung“ durch das Außenministerium des Herkunftslandes;
  3. Schritt: "Überbeglaubigung" durch die Österreichische diplomatische Vertretung im Herkunftsland.

Bitte beachte:

Wenn deine Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einem offiziell anerkannten Übersetzer übersetzt werden.
Übersetzungen müssen vor der Beglaubigung vorgenommen werden.
Die volle diplomatische Beglaubigung muss sowohl auf dem Originaldokument als auch auf der Übersetzung erscheinen.

Richtlinien zur Übersetzung

Wenn deine Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einem offiziell anerkannten Übersetzer übersetzt werden.

Bitte beachte:

  • Das Originaldokument muss vor der Übersetzung bereits alle erforderlichen Beglaubigungsstempel aufweisen. 
  • Alle auf dem Dokument befindlichen Stempel/Siegel und Beglaubigungsvermerke (auch jene, die sich z.B. auf der Rückseite des Dokuments befinden) müssen mitübersetzt werden. 
  • Die Übersetzung muss von der Dolmetscherin bzw. dem Dolmetscher mit dem übersetzten Dokument untrennbar (mittels Siegel und Band) verbunden werden

Kontakt

E-MailE hen@fh-linz.at

TelefonT +43 5 0804 52100

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