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Erklärung zur Barrierefreiheit

Version 1.0 – Stand 9. April 2024

Die FH OÖ ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S.1), barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.fh-ooe.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend ausgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Manche Bilder sind mit Alternativ-Texten versehen, obwohl sie rein dekorativ sind. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt nicht erfüllt.
  • Für einige der auf www.fh-ooe.at eingebetteten Videos fehlt die Untertitelung. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) nicht erfüllt.
  • Weiters sind für einige der eingebetteten Videos keine inhaltlich identischen Alternativen zu Video/Audio verfügbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet) nicht erfüllt.
  • Überschriften-Ebenen werden zum Teil falsch verwendet. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Bezeichnung nicht erfüllt. Die Redakteur*innen werden geschult, Strukturebenen korrekt zu verwenden.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Für einige der auf www.fh-ooe.at eingebetteten Videos ist es leider nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription aufgezeichnet nicht erfüllt. Aus unserer Sicht stellt die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Bei Bedarf wird für diese Inhalte eine Alternative zur Verfügung gestellt.
  • Manche anderssprachigen Textteile sind nicht mit dem dafür vorgesehenen lang-Attribut gekennzeichnet. Die Redakteur*innen werden geschult, anderssprachige Textteile zu kennzeichnen. Das WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 Sprache von Teilen ist daher nicht vollständig erfüllt. Die vollständige Behebung stellt aus unserer Sicht eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Einige, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert nicht erfüllt. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese barrierefrei bereitzustellen.
  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Video- und Audiomedien) sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen und werden nicht überarbeitet. Für solche Inhalte wird nur bei Bedarf eine Alternative zur Verfügung gestellt.
  • Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der FH OÖ liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte von Dritten kann daher keine Aussage in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen getätigt werden.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns, Ihnen diese auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. April 2024 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den WCAG 2.1 Richtlinien erfolgte in einem nächsten Schritt.

Feedback und Kontaktangaben

Die technische Basis und Inhalte der Website werden laufend verbessert und überarbeitet. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Barrieren auffallen, die die Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind – so bitten wir darum, diese via Mail an info@fh-ooe.at mit dem Betreff „Barrierefreiheit Website“ mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) zur jeweiligen Seite mit an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Hier können weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren auf der Seite der FFG nachgelesen werden