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Richtlinien für die Legalisierung und Übersetzung

Vollzeit-Masterstudiengang Medical Engineering)

Richtlinien zur Legalisierung

Für internationale Bewerber gibt es spezielle Richtlinien zur Legalisierung und Übersetzung von Dokumenten als Voraussetzung für die Zulassung zum Zulassungsverfahren.

Die Legalisierung bestätigt die Echtheit von Dokumenten und Unterschriften. Ausländische Originaldokumente müssen in den meisten Fällen legalisiert werden.

Drei Szenarien sind möglich:

  1. Keine Legalisierung erforderlich
  2. Legalisierung in Form der Apostille
  3. Vollständige diplomatische Legalisierung

Finden Sie Ihr Land hier: Legalisierung ausländischer Dokumente im Hochschulwesen (Beglaubigungsliste Hochschulwesen)

Bitte beachten Sie, dass der Legalisierungsprozess mehrere Wochen oder Monate dauern kann.

Erforderliche Dokumente für die Legalisierung

Internationale Bewerber müssen legalisierte Dokumente (Originale und Übersetzungen ins Englische) vorlegen:

  • Vollständiges Abschlusszeugnis der Sekundarschule oder allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
  • Bachelor-Abschlusszeugnis
  • Studiennachweis (Liste aller besuchten/abgeschlossenen Kurse mit Angabe der Noten, Kontaktstunden und ECTS-Punkte)

Apostille

Dokumente aus Ländern, die Vertragsstaaten des „Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ sind, benötigen keine vollständige diplomatische Legalisation, wenn sie mit einer Apostille versehen sind. Für Dokumente aus diesen Ländern ist die Legalisierung in Form der Apostille ausreichend.

Zuständige Behörden

Nur das Außenministerium und in einigen Fällen speziell bevollmächtigte Behörden im jeweiligen Ausland sind befugt, die Legalisierung in Form der Apostille durchzuführen.

Die Behörden in den Ländern, die zur Legalisierung in Form der Apostille befugt sind, werden in den Ratifikationsurkunden des Haager Übereinkommens zur Legalisation genannt, die in Den Haag hinterlegt sind.

Bitte beachten Sie:

Wenn Ihre Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einem offiziell anerkannten Übersetzer übersetzt werden.
Mögliche Übersetzungen müssen vor der Legalisierung vorgenommen werden.
Die Apostille muss sowohl auf dem Originaldokument als auch auf der Übersetzung erscheinen.

Vollständige diplomatische Legalisierung

Eine vollständige diplomatische Legalisierung ist für Dokumente aus allen Ländern erforderlich, die weder durch ein bilaterales Abkommen zur Legalisierung mit Österreich verbunden sind noch Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens zur Legalisation sind.

Schritte:

  1. Schritt: Legalisierung durch das zuständige Fachministerium (z. B. Bildungsministerium) des Herkunftslandes;
  2. Schritt: „Überlegalisierung“ durch das Außenministerium des Herkunftslandes;
  3. Schritt: Österreichische diplomatische Vertretung im Herkunftsland.

Bitte beachten Sie:

Wenn Ihre Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einem offiziell anerkannten Übersetzer übersetzt werden.
Mögliche Übersetzungen müssen vor der Legalisierung vorgenommen werden.
Die vollständige diplomatische Legalisierung muss sowohl auf dem Originaldokument als auch auf der Übersetzung erscheinen.

Richtlinien zur Übersetzung

Wenn Ihre Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie von einem offiziell anerkannten Übersetzer übersetzt werden.

Bitte beachten Sie:

Mögliche Übersetzungen müssen vor der Legalisierung vorgenommen werden.
Die Originaldokumente und die Übersetzungen müssen alle erforderlichen Legalisierungsstempel (Apostille oder vollständige diplomatische Legalisierung) tragen.

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