Home Bewerbung & Aufnahme Nostrifizierung

Nostrifizierung

Ein ausländischer Studienabschluss muss nostrifiziert werden, wenn damit in Österreich ein speziell reglementierter Beruf ausgeübt werden soll.

Anwendungsbereich 
Verfahren
Benötigte Unterlagen 

Es gibt Berufe in Österreich, die nur mit einer bestimmten, speziell definierten abgeschlossenen Ausbildung ausgeführt werden dürfen (zB Berufe im Gesundheitswesen, pädagogische Berufe oder Architekten).

Es gibt die Möglichkeit, ausländische Studienabschlüsse dahingehend überprüfen zu lassen, ob sie der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung für diese reglementierten Berufe entsprechen und der Zugang damit möglich ist. Dieses Überprüfungsverfahren nennt sich Nostrifizierung.

Warum ist eine Nostrifizierung erforderlich?

Personen, die im zB im Gesundheitswesen oder in pädagogischen Berufen arbeiten, haben eine besondere Verantwortung, ihren Beruf sorgsam und gut auszuüben, damit niemand zu Schaden kommt. Der Gesetzgeber hat deswegen für die Ausbildung in diesen Berufen strenge Kriterien festgelegt, die zur Sicherheit und zur Qualität beitragen sollen.
Für Personen, die eine Ausbildung in einem akademischen Beruf außerhalb der EU/EWR absolviert haben, gelten die gleichen Vorschriften bei der Berufsausübung in Österreich wie für Personen mit einer entsprechenden österreichischen Ausbildung.

Die ausländische Ausbildung muss daher überprüft werden, ob die Lehrinhalte und die Ausbildungsdauer dem gesetzlichen Standard in Österreich entsprechen. Dies wird im Rahmen eines Nostrifizierungsverfahrens an einer Hochschule gemacht.  

Wann muss ich meinen ausländischen Studienabschluss nostrifizieren lassen?

Wenn du in Österreich in einem Beruf arbeiten willst, für den es gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungen gibt, musst du nachweisen können, dass deine im Ausland erworbene Ausbildung den österreichischen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bei dem Nostrifizierungsverfahren wird genau das überprüft.

Ich habe einen Studienabschluss aus der EU/EWR. Muss ich mein Studium nostrifizieren lassen?

Innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht nötig und auch nicht möglich.

Ich habe im Ausland studiert und möchte in Österreich arbeiten. Ist meine Ausbildung passend?

Für nicht-reglementierte Berufe: Prinzipiell hängt es vom Arbeitgeber ab, ob dein Studienabschluss für die vorgesehene Berufstätigkeit passt. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du beim österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Bewertung deiner ausländischen Hochschulqualifikationen für berufliche Zwecke durchführen lassen: https://www.aais.at/ 

Für reglementierte Berufe: Es gibt gesetzliche Vorgaben, die erfüllt sein müssen. Dem Arbeitgeber muss die erfolgreiche Nostrifizierung nachgewiesen werden.

Ich habe im Ausland studiert und möchte an der FH OÖ ein weiteres Studium machen. Muss ich meinen ausländischen Abschluss nostrifizieren lassen?

Für die Zulassung zu einem Studium an der Fachhochschule musst du keine Nostrifizierung beantragen. Du kannst dich einfach für dein Wunschstudium bewerben! Bei der Bearbeitung deiner Bewerbung wird vom Admissions Office der FH überprüft, ob dein ausländischer Studienabschluss eine Zulassung ermöglicht oder nicht.

Wie funktioniert die Nostrifizierung?

Im Verfahren zur Nostrifizierung wird von der zuständigen Stelle der Hochschule genau geprüft, ob deine Ausbildung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. In dem Verfahren durchläuft dein Antrag verschiedene Stufen und Gremien. Erst wenn alle Schritte beendet sind und alle beteiligten Gremien ihre Bewertung abgegeben haben, ist das Verfahren abgeschlossen und du bekommst das Ergebnis mittels Bescheid mitgeteilt.

Bitte beachte, dass die Feststellung der fachlichen Qualität eines ausländischen Studienabschlusses mitunter sehr komplex sein kann. Dies wirkt sich auf die Verfahrensdauer aus. Es können mehrere Wochen und Monate vergehen, bis die Nostrifizierung abgeschlossen ist. Wir raten dir daher, ausreichend Zeit einzuplanen.

Die Prozessschritte sind hier erklärt:

Wo muss ich eine Nostrifizierung beantragen?

Die Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses kann nur an einer Universität, pädagogischen Hochschule oder einer Fachhochschule beantragt werden, die ein fachgleiches Studium im Angebot hat. 
Konkret heißt das z.B.: ein Humanmedizinstudium aus dem Ausland kann nur an einer österreichischen Universität nostrifiziert werden, die auch ein Humanmedizinstudium anbietet.
Wenn es mehrere Fachhochschulen oder Universitäten gibt mit einem fachgleichen Studium, kannst du selbst wählen, wo dein Studium nostrifiziert werden soll.

Bitte beachte: du kannst nur einmal und nur an einer Hochschule einen Antrag auf Nostrifizierung stellen. Wird dein Antrag an der Fachhochschule OÖ abgelehnt, kannst du nicht erneut einen Antrag an einer anderen Universität stellen.

Für die Beantragung der Nostrifizierung an der Fachhochschule Oberösterreich verwende bitte dieses Formular

Was kostet eine Nostrifizierung?

Die Taxe für die Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses beträgt 150 Euro. Die Taxe ist im Voraus zu entrichten. Sie verfällt, wenn der Antrag auf Nostrifizierung abgewiesen oder zurückgezogen wird.

Bitte beachte, dass weitere Kosten enstehen können, wie zB für die Beglaubigung von deinen Unterlagen oder für Übersetzungen.

Wer beurteilt meine ausländische Ausbildung?

Es wird eine eigene Nostrifizierungskommission gegründet. Dieser Kommission gehören Mitglieder des Kollegiums an, die Studiengangsleitung des fachlich affinen Vergleichsstudiengangs und mindestens ein/e Experte/Experting aus dem Fachbereich.
Diese Personen befassen sich eingehend mit deinen Studieninhalten und erstellen ein Gutachten.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die Nostrifizierungskommission übermittelt ihr Gutachten zu deinem Antrag zuerst an die Leitung des Kollegiums. Danach wird die Beurteilung des Antrages durch die Nostrifizierungskommission dem gesamten Kollegium vorgestellt. 
Anschließend wird vom gesamten Kollegium der Beschluß zur Annahme oder zur Ablehnung des Antrags gestellt.

Wie erfahre ich das Ergebnis der Überprüfung?

Das Ergebnis wird dir schriftlich mitgeteilt in einem Bescheid (Nostrifizierungsbescheid). 

Bei einem positiven Ausgang des Verfahrens:
Es wurden keine wesentlichen Unterschiede in deiner Ausbildung festgestellt zu dem vergleichbaren inländischen Studium. Die Qualität und die Dauer sind ausreichend, um den gesetzlichen Vorgaben für die Berufsausübung zu genügen.
Du darfst auch den österreichischen akademischen Grad für das entsprechende Studium führen. Mit diesem Bescheid kannst du dich für den gewünschten reglementierten Beruf bewerben.

Bei einem negativen Ausgang des Verfahrens:
Deine Ausbildung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Du kannst den gewünschten Beruf nicht ergreifen in Österreich. Du musst die dafür erforderliche Ausbildung in Österreich absolvieren.

Wie lange dauert das Verfahren?

Kurz nachdem du den Antrag eingereicht hast, wird überprüft, ob dein Antrag vollständig ist. Wenn Unterlagen fehlen, kannst du diese nachreichen. 
Nachdem dein Antrag vollständig ist, wird in einer darauffolgenden Kollegiumssitzung die Nostrifizierungskommission erstellt.
Die Beurteilung durch die Mitglieder kann zeitaufwändig sein, soll jedoch binnen 4 Wochen erfolgen.
Anschließend wird vom Kollegium der Beschluß gefasst.
Bitte beachte: Dein Antrag wird so rasch wie möglich bearbeitet. Da es aber geregelte Kollegiumszeiten gibt, die Lehrverpflichtung der Kommissionsmitglieder sowie Urlaubs- und Ferienzeiten mitberücksichtigt werden müssen, kann sich eine längere Verfahrensdauer ergeben.

Welche Dokumente werden benötigt?

Bitte bereite alle erforderlichen Unterlagen VOR der Antragstellung vor. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und verlängern unnötig die Bearbeitungsdauer. 
Beachte bitte, dass die Dokumente gut leserlich sind und für die Dauer des Verfahrens an der FH verbleiben. 

Bildungsnachweise

Reifeprüfungszeugnis
UND
Abschluss- bzw. Diplomurkunde des Studiums
UND
Zeugnisse über die abgelegten Prüfungen inkl. Bezeichnung und Stundenausmaß der besuchten Lehrveranstaltungen und abgelegten Prüfungen (Transcript of Records) des Studiums
UND
Ergänzende Studiennachweise wie zB Curriculum, Studienplan, Beschreibung der Lehrveranstaltungen
UND
Exemplar der Abschlussarbeit und Inhaltsangabe in deutscher Sprache
UND
Diploma Supplement (wenn vorhanden)

Personenstandsdokumente

Unterschriebener Lebenslauf mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen Vorbildung
UND
Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namenswechsel (z.B. Heiratsurkunde), wenn die Studiennachweise auf einen früheren Namen lauten
UND
Reisepass bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis

Weitere Nachweise

Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich ist
UND
Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungstaxe

Beglaubigungen und Übersetzungen

Dokumente, die ausserhalb der EU/EWR ausgestellt wurden, müssen für die Verwendung in Österreich zuerst beglaubigt werden. 
Welche länderspezifische Beglaubigung erforderlich ist, kannst du hier nachlesen: Beglaubigungen

Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmeter oder einer Dolmetscherin übersetzt werden in die deutsche oder englische Sprache. Die Übersetzungen müssen klar erkennbar mit dem Original verbunden sein.