ECTS

ECTS ist ein freiwilliges, dezentralisiertes System, das auf dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zwischen den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen beruht. Es ist ein studierendenzentriertes System, das auf dem studentischen Arbeitsaufwand basiert, der erforderlich ist, um die Ziele eines Programms zu erreichen, Ziele, die vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen spezifiziert sind.

ECTS wurde 1989 im Rahmen von Erasmus eingeführt, das jetzt Teil des Sokrates-Programms ist. ECTS ist das einzige Leistungspunktesystem, das in ganz Europa erfolgreich getestet und eingesetzt wurde. ECTS wurde ursprünglich für die Übertragung von Studienleistungen eingeführt. Das System erleichterte die Anerkennung von Studienzeiten im Ausland und verbesserte so die Qualität und den Umfang der studentischen Mobilität in Europa. In jüngster Zeit entwickelt sich ECTS zu einem Akkumulationssystem, das auf institutioneller, regionaler, nationaler und europäischer Ebene eingesetzt wird.

ECTS macht Studienprogramme für alle Studierenden, ob aus dem In- oder Ausland, leicht lesbar und vergleichbar. Es sorgt für Transparenz bei den angebotenen Studiengängen. Es unterteilt die an den Partnerhochschulen angebotenen Studiengänge in kleine Einheiten, so dass die teilnehmenden Hochschulen, die die Studierenden aufnehmen, direkte, objektive Informationen über das bisherige Studium dieser Studierenden erhalten und sie entsprechend einordnen können. Allerdings - ECTS erleichtert die Mobilität und die akademische Anerkennung. Außerdem hilft ECTS den Hochschulen bei der Organisation und Überarbeitung ihrer Studiengänge.

Die wichtigsten Dokumente von ECTS

  • Das reguläre Informationspaket/Kurskatalog der Hochschule, das in der Landessprache und in Englisch (oder nur in Englisch für Studiengänge, die in Englisch unterrichtet werden) im Internet und/oder in gedruckter Form in einer oder mehreren Broschüren veröffentlicht wird.
  • Die Lernvereinbarung enthält eine Liste der zu belegenden Kurse mit den ECTS-Punkten, die für jeden Kurs vergeben werden. Diese Liste muss vom Studierenden und dem zuständigen akademischen Gremium der betreffenden Einrichtung vereinbart werden. Im Falle der Anrechnung von Studienleistungen muss das Learning Agreement vor der Abreise des Studierenden mit den beiden betroffenen Einrichtungen vereinbart und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden.
  • Das Transcript of Records dokumentiert die Leistungen eines Studierenden, indem es die Liste der belegten Kurse, die erworbenen ECTS-Credits, die lokalen oder nationalen Credits (falls vorhanden), die lokalen Noten und möglicherweise die vergebenen ECTS-Noten enthält. Bei der Anrechnung von Studienleistungen muss das Transcript of Records von der Heimathochschule für ausreisende Studierende vor der Abreise und von der Gasthochschule für ankommende Studierende am Ende ihres Studienzeitraums ausgestellt werden.

Die wichtigsten Merkmale des ECTS

  • Das ECTS basiert auf dem Prinzip, dass 60 Credits das Arbeitspensum eines Vollzeitstudenten während eines akademischen Jahres messen. Das Arbeitspensum eines Vollzeitstudenten in Europa beläuft sich in den meisten Fällen auf etwa 1500-1800 Stunden pro Jahr, und in diesen Fällen entspricht ein Credit etwa 25 bis 30 Arbeitsstunden. Die grundlegende Aufteilung der akademischen Credits in ECTS beträgt 60 Credits für ein ganzes Studienjahr, 30 Credits für ein Semester oder 20 Credits pro Semester.
  • Das studentische Arbeitspensum in ECTS besteht aus der Zeit, die erforderlich ist, um alle geplanten Lernaktivitäten wie die Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren, unabhängiges und privates Lernen, die Vorbereitung von Projekten und Prüfungen abzuschließen.
  • ECTS-Credits können nur nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Arbeit und einer angemessenen Bewertung der erzielten Lernergebnisse erworben werden. Bei den Lernergebnissen handelt es sich um eine Reihe von Kompetenzen, die zum Ausdruck bringen, was der Studierende nach Abschluss eines langen oder kurzen Lernprozesses wissen, verstehen oder können wird. Mit anderen Worten: Studierende erhalten nicht einfach ECTS-Punkte für den Besuch von Lehrveranstaltungen oder den Aufenthalt im Ausland, sondern müssen die Bewertungsanforderungen der Gasteinrichtung erfüllen, um nachzuweisen, dass sie die festgelegten Lernziele für die Kurseinheit erfüllen. Die Studierenden können diese akademischen Credits von einer teilnehmenden Einrichtung auf eine andere übertragen, sofern eine vorherige Vereinbarung zwischen den beteiligten Einrichtungen besteht.
  • Die Credits werden allen Lerneinheiten eines Studienprogramms zugeordnet (z. B. Module, alle Arten von Kursen - Vorlesungen, praktische Arbeiten, Seminare, Tutorien, Feldforschung und Selbststudium sowie Prüfungsaktivitäten -, Praktika, Abschlussarbeiten usw.) und spiegeln den Arbeitsaufwand wider, den jede Lerneinheit erfordert, um ihre spezifischen Ziele oder Lernergebnisse im Verhältnis zum Gesamtarbeitsaufwand zu erreichen, der für den erfolgreichen Abschluss eines vollen Studienjahres erforderlich ist.
  • Die meisten Studierenden, die am ECTS teilnehmen, gehen an eine einzige Gasthochschule in einem EU-Mitgliedstaat, studieren dort für einen begrenzten Zeitraum und kehren dann an ihre Heimathochschule zurück. Die Studierenden müssen die rechtlichen und institutionellen Anforderungen des Landes und der Einrichtung, an der sie ihren Abschluss machen, erfüllen.
  • Die Leistung des Studenten wird durch eine lokale/nationale Note dokumentiert. Es ist gute Praxis, eine ECTS-Note hinzuzufügen, insbesondere im Falle der Anrechnung von Studienleistungen.