Campusordnung Steyr
Hausordnung des FH-Campus Steyr
Wehrgrabengasse 1-3 und 9, Gaswerkgasse 1 sowie 7 (Digispace im Bereich Museum Arbeitswelt), 4400 Steyr
1. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für die Studierenden, internen und externen Mitarbeiter*innen sowie Besucher*innen der Fakultät für Wirtschaft und Management Steyr – im folgenden kurz Nutzer*in genannt. Sie umfasst die drei Campusgebäude FH I, FH II und FH III, den DigiSpace im Bereich Museum Arbeitswelt sowie die Außenbereiche des Campusgeländes. Die Hausordnung ist jedem/jeder Nutzer*in innerhalb einer angemessenen Frist auszuhändigen bzw. bekanntzumachen. Unkenntnis dieser Hausordnung schützt nicht vor den Folgen von Verstößen gegen sie.
2. Grundsätzliches
Schäden an Wasserleitungsrohren, Ablaufrohren sowie Dachschäden sind sofort der Objektbetreuung bzw. der Abteilung Technik/Infrastruktur zu melden. Dasselbe gilt für andere für die Allgemeinheit wichtige Vorkommnisse, wie Brand, Einbruch etc., auch dann, wenn diese lediglich Teile der Anlagen betreffen. Rücksichtsvolles Verhalten ist im Interesse der Aufrechterhaltung des Hausfriedens die Pflicht eines jeden Nutzers/einer jeden Nutzerin. Allen Nutzer*innen wird die größtmögliche Pflege und Schonung aller Gebäude und aller Gebäudeteile (Räume und deren Ausstattungen, Außenbereiche, Parkplatz, diverse Einrichtungen etc.) nahe gelegt. Im Regelfall gilt innerhalb der Campusgebäude Alkoholverbot (Ausnahme Mensa). Durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigte Personen, die durch ihr Verhalten oder ihren Zustand die Ruhe und Ordnung stören, können des Hauses verwiesen werden.Jede/r Nutzer*in ist zum Ersatz jenes Schadens verpflichtet, der durch sein/ihr fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten durch Nichtbeachtung dieser Hausordnung an den Räumen und Ausstattungen entsteht. Die Behebung einer Beschädigung oder Reinigung einer Verschmutzung ist durch den/die haftende/n Nutzer*in auf seine/ihre Kosten zu veranlassen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist der Schaden nicht beseitigt, kann die Fakultät für Wirtschaft und Management Steyr auf Kosten des/der Betreffenden den Auftrag zur Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand geben. Die Haftung erstreckt sich in gleicher Weise auch auf Angehörige, Besucher*innen, Handwerker*innen etc.
3. Öffnungszeiten der Fakultät für Wirtschaft und Management Steyr
Die Campusgebäude sind überlicherweise von Montag bis Samstag, 7.00 – 17.30 Uhr geöffnet. An Sonn- und Feiertagen sind die Campusgebäude geschlossen.
Täglich ab 22.00 Uhr beginnt der Wachtdienst das Gebäude zu leeren und zu schließen. Alle anwesenden Personen, welche keine Lehrveranstaltung oder gemeldete Veranstaltung an der Fakultät besuchen, haben das Gebäude zu verlassen und den Anweisungen des Wachtdienstes Folge zu leisten.
Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Campusgebäude versperrt und können nur mit Berechtigungskarte betreten werden. Bei Verlassen sind Büroräume zu versperren, Fenster und Türen zu schließen und Beleuchtungen auszuschalten.
Anlassbezogene Abweichungen von den oben genannten Öffnungszeiten (z.B. Ferialzeiten – Weihnachten, Ostern, Sommer bzw. Installations-/Umbauarbeiten etc.) werden je nach Bedarf festgelegt und kommuniziert.
4. Schlüssel/Berechtigungskarten
Von der Administration ausgegebene Schlüssel/Berechtigungskarten sind nur unter Beachtung der im Rahmen der Ausgabe zur Kenntnis zu nehmenden Nutzungsrichtlinien zu benutzen.
5. Lehrräumlichkeiten
Die Ressourcen (Räume, Ausstattungen, IT-Equipment, Medientechnik etc.) am Campus können während der Öffnungszeiten für fachhochschulbezogene Arbeiten (während und auch außerhalb von Lehrveranstaltungen) genutzt werden. Personen, die nicht in den Nutzerkreis dieser Hausordnung fallen (externe, FHfremde Personen), ist die Nutzung der Ressourcen nur nach Abschluss eines Raumnutzungsvertrages möglich. Die Lehrräumlichkeiten sind nach jeder Nutzung ordnungsgemäß zu verlassen – Tisch-/Sesselaufstellung ist in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen, Fenster und Türen sind zu schließen und Beleuchtungen auszuschalten.
6. Sicherheit
Die Lagerung oder Nutzung von brandgefährlichen, explosiven oder giftigen Stoffen am Campusgelände sowie die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Waffen etc. sind verboten.Das Hinauslehnen aus Fenstern bzw. das Hinauswerfen von Gegenständen jeglicher Art aus den Fenstern ist untersagt.Für den Einsatz und die Nutzung der diversen Ausstattungen (Personenaufzüge, Lastenaufzug, technische Gerätschaften etc.) sind jeweilige Bedienungsanleitungen zu beachten bzw. den Anweisungen des geschulten Personals Folge zu leisten.Es ist dafür zu sorgen, dass die Freihaltung der Fluchtwege und Ausgänge nach Maßgabe der feuerpolizeilichen Bestimmungen gewährleistet ist. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Türen, welche Brandabschnitte und Rauchabschnitte abschließen, im offenen Zustand nicht fixiert werden dürfen, sodass deren Funktion als Abschlusstüre nicht beeinträchtigt wird. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Brandschutzordnung sowie Informationen zum „Verhalten im Brandfall“ verwiesen.
7. Sauberkeit und Mülltrennung
Zur Entsorgung von Abfällen aller Art sind die jeweils dafür vorgesehenen Behältnisse zu verwenden. Eine Ablagerung von Abfällen an einem anderen Ort (auch neben den Abfallbehältern) ist verboten. Sperrmüll ist selbst abzutransportieren.Die FH OÖ Studienbetriebs GmbH ist Mitglied im Klimaschutzbündnis. Die Mülltrennung wird daher an der Fakultät für Wirtschaft und Management Steyr besonders wichtig genommen. In den Lehrräumlichkeiten (Hörsäle, Seminarräume, EDV-Räume) und in den Foyers und Gängen der Campusgebäude sind entsprechende Mülltrennsysteme installiert, um den anfallenden Müll klimaschutzmäßig und umweltfreundlich in drei, farblich gekennzeichneten Kategorien zu trennen (Papier, Plastik/Metall und Restmüll).In die Abflüsse in den Sanitäranlagen dürfen keine festen Gegenstände (Speisereste etc.) geworfen werden. Weiters ist das Entleeren von Flüssigkeiten, die eine Verstopfung oder Verunreinigung der Abflüsse herbeiführen können, untersagt.Die allgemein zugänglichen Terrassen, Stiegen, Aufgänge, Parkplätze und weitere Außenflächen werden von den Nutzern gemeinschaftlich benützt und sind als solche schonend zu behandeln. Es ist auch hier auf äußerste Sauberkeit zu achten, da gerade die Gemeinschaftsfläche den Gesamteindruck der Anlage prägt. Jeder Nutzer ist angehalten, seinen Beitrag dazu zu leisten.
8. Schneeräumung
Die Schneeräumung wird von der Fakultät für Wirtschaft und Management Steyr organisiert. Es ist von allen Nutzer*innen dafür zu sorgen, dass keine Beeinträchtigungen der Fahr- und Gehwege entsteht und die Schneeräumung nicht behindert wird.
9. Lärmvermeidung
Jeder unnötige Lärm über das Ausmaß des normalen Lehr- und Studienbetriebs hinaus ist zu vermeiden. Ist
eine überdurchschnittliche Lärmentwicklung (auch wenn kurzfristig) erforderlich, so muss hierzu die
Objektbetreuung bzw. die Abteilung Technik/Infrastruktur verständigt werden.
10. Essen/Trinken
Essen und Trinken ist in den Foyers und Studentenaufenthaltsbereichen unter Beachtung von Sauberkeit und Abfallentsorgung gestattet. Hingegen ist das Essen und Trinken in den Lehrräumlichkeiten (Hörsäle, Seminarräume, EDV-Räume) sowie in der Bibliothek nicht erlaubt.
11. Rauchen
Innerhalb der Campusgebäude gilt absolutes Rauchverbot. Rauchen am Campusgelände ist bei den durch die aufgestellten bzw. angebrachten Standaschenbecher erkenntlichen Raucherzonen vor den Haupteingängen der Campusgebäude erlaubt. Im Sinne der Sauberkeit und des Umweltschutzes sind für die Entsorgung der Zigarettenreste stets die vorgesehenen Standaschenbecher zu verwenden.
12. Abstellen von Fahrrädern
Fahrräder sind ausschließlich im Radkeller in FH I bzw. in den Radständern im Außenbereich von FH III abzustellen.
13. Parkplatz
Der Parkplatz der Fakultät für Wirtschaft und Management Steyr ist nicht öffentlich und die Benützung nur mit gültiger Parkberechtigung erlaubt. Die Parkfläche beschränkt sich auf die dafür gekennzeichneten Flächen. Insbesondere müssen die Vorschriften der StVO sowie die jeweils festgelegten Bedingungen (wie z.B. Bewirtschaftung) beachtet werden. Für Schäden, Diebstahl etc. wird seitens der Fakultät für Wirtschaft und Management keine Haftung übernommen.
14. Allgemeine Informationsflächen und Aushänge
Die Vergabe von Informationsflächen obliegt der Administration. Anschläge sowie Plakatierungen sind nur an den dafür bestimmten freien Informationsflächen und nur nach Information/Zustimmung der Administration (Unterschrift, Stempel) zulässig. Die Zuweisung von Informationsflächen wird widerrufen, wenn wiederholt eine widmungswidrige Verwendung festgestellt wird.
15. Schließfächer
Die Fakultät für Wirtschaft und Management Steyr stellt für Studierende Schließfächer zur zeitlich begrenzten Anmietung zur Verfügung. Die von der Administration ausgegebenen Schließfachschlüssel sind sowie die Schließfächer nur unter Beachtung der im Rahmen der Schlüsselausgabe zur Kenntnis zu nehmenden Nutzungsrichtlinien zu benutzen.
16. Hochwasser
Durch die Lage der Campusgebäude besteht die Gefahr von Hochwasser. Bei Hochwasser werden Informationen per E-Mail und auf der Website der Fakultät für Wirtschaft und Management, Steyr zur Verfügung gestellt. Im Bedarfsfall kann das komplette Campusgelände gesperrt werden. Den Anweisungen und Informationen des zuständigen Personals ist zum Schutz der eigenen Sicherheit Folge zu leisten.
17. Tiere
Die Mitnahme von Tieren in die Campusgebäude ist nicht gestattet.
gültig ab 01.09.2024
Prof.(FH) DI Dr. Heimo Losbichler
Dekan der Fakultät für Wirtschaft und Management Steyr