Campusordnung Linz
Hausordnung
Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Nutzer/innen insbesondere Studierenden, Lehrgangsteilnehmer/innen sowie interne und externe Mitarbeiter/innen der FH OÖ und umfasst folgende Gebäudeteile:
Campusgebäude Garnisonstraße 21 (Bauteil A)
Campusgebäude Semmelweisstraße 34 (Bauteil D)
Die Hausordnung ist jedem/r Nutzer/in innerhalb einer angemessenen Frist auszuhändigen bzw. bekannt zu machen. Für Studierende und Lehrgangsteilnehmer/innen ist sie Vertragsbestandteil des Ausbildungsvertrages. Unkenntnis dieser Hausordnung schützt nicht vor den Folgen von Verstößen gegen diese.
Grundsätzliches
Rücksichtsvolles Verhalten ist im Interesse der Aufrechterhaltung des Hausfriedens und der gemeinschaftlichen Nutzung der Räumlichkeiten die Pflicht jedes/r Nutzer/in. Allen wird die größtmögliche Pflege und Schonung aller Gebäude und aller Inventarien nahe gelegt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass auch Allgemeinflächen (Vorplatz, Sitzbereiche bei den Seitenausgängen, Innenhof, etc.) zum Geltungsbereich gehören. Durch das verantwortungsvolle Verhalten am Campus können Reparatur-, Betriebs- und Wartungskosten verhindert bzw. vermindert werden.
Reparaturbedarfe und Gebrechen, welche das Gebäude und das Campusgelände betreffen, sind bitte umgehend dem Facility-Management (Herr Simon Saubolle DW 54040) zu melden. Ausfälle und Beschädigungen von IT-Infrastruktur (Beamer, Mediensteuerungen, Kopierer, PC) sind bitte dem IT-Servicedesk zu melden (DW 55555).
Das Überschreiten von Geländern oder der Ausstieg aus Fenstern auf angrenzende Dachflächen sind strikt untersagt. Zudem ersuchen wir die Fenster am Ende des Unterrichts (bei endgültigem Verlassen des Vortragsraums) zu schließen.
Öffnungszeiten der Gebäude
Während des Studienbetriebs sind der Bauteil A (Hauptgebäude) und der Bauteil D grundsätzlich am Montag und Dienstag von 07:00 bis 17:00 Uhr, von Mittwoch bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 07:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Änderungen in den lehrveranstaltungs-freien Zeiten werden den Studierenden per E-Mail rechtzeitig bekannt gegeben.
Studierende erhalten zudem eine Chip-Karte, welche als internationaler Studierendenausweis ausgeführt ist. Mit dieser Chipkarte ist der Zutritt zu den FH-Gebäuden ganzjährig von Montag bis Freitag von 07:00-22:00 Uhr und am Samstag von 07:00-19:00 Uhrmöglich. Außerhalb dieser Zeitfenster sowie an Sonn- und Feiertagen ist Studierenden der Zutritt nicht möglich. Der Verlust der Chip-Karte (Studierendenausweis) ist unverzüglich beim ITServicedesk zu melden. Zutrittsberechtigungen zu den technischen Labors (z.B. für Projektarbeiten) sind mit der/dem jeweiligen Studiengangsleiter/in gesondert zu vereinbaren.
Rauchen
In den Räumlichkeiten des FH Campus Linz gilt absolutes Rauchverbot. Raucher/innen werden auf die im Freien liegenden Raucherzonen bei den Seiteneingängen des Bauteil A und beim Hofausgang des Bauteil D verwiesen. Es wird eindringlich ersucht nicht direkt vor dem Haupteingang zu rauchen, damit sämtliche Personen das Gebäude ungehindert betreten und verlassen können.
Konsumieren von Speisen und Getränken
Das Essen ist in den Hörsälen, Seminarräumen, Technischen Labors und PC-Räumen sowie bei den PC-Arbeitsplätzen im 2. Obergeschoss grundsätzlich nicht erlaubt. Bitte benutzen Sie in den Pausen dafür die Aufenthaltsbereiche. Warme Mittagsmenüs werden von der Bäckerei Haubis, der Kantine der Landesfrauen- und -kinderklinik sowie im Cop-Stop angeboten.
Der Konsum von Alkohol ist am Campus grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen im Zuge von Veranstaltungen, Buffets, etc. sind mit der Administrationsleitung (Frau Mag. Birgit Gilly DW 54050 bzw. birgit.gilly@fh-linz.at) zu vereinbaren.
Müllentsorgung / Mülltrennung
Sämtliche Abfälle sind in die dafür aufgestellten Abfallbehälter zu geben. Bitte dabei auf korrekte Mülltrennung achten. Zigarettenkippen sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. Bei Verunreinigung der Außenanlagen (Vorplatz) durch Zigarettenkippen werden die Verursacher/innen zur Beseitigung herangezogen.
Über die WC sowie die Wasserabflüsse dürfen keine festen Gegenstände (Speisereste) entsorgt werden. Auch das Entleeren von Flüssigkeiten, welche eine Verstopfung oder Verunreinigung der Wasserabflüsse herbeiführen können, ist untersagt.
Allgemein zugängliche Informations-/Aushangfläche
Die Vergabe von Informations-/Aushangflächen obliegt der Administrationsleitung. Aushänge und Plakate dürfen nur an den dafür vorgesehenen und zugewiesenen Flächen erfolgen.
Die Pinnwände im Erdgeschoss neben dem HS 2 sind den Studierenden vorbehalten. Sämtliche anderen Flächen (Türen, Trennwände, Wände, Möbel) sind von Plakaten und Aushängen frei zu halten. Die Pinnwände im Erdgeschoss zwischen Labor 5 und Labor 6 sowie vor den Studien-gangssekretariaten sind der Fakultät bzw. der ÖH vorbehalten.
Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern und PKW
Oben angeführte Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Am Vorplatz stehen Fahrradständer zur Verfügung. Für Motorräder und PKW kann die Tiefgarage der AREV genützt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tiefgarage nicht im Eigentum dem FH OÖ steht und daher die Vorschriften und Tarife durch die FH OÖ nicht beeinflusst werden können.
Es gibt ein beschränktes Kontingent an Parkkarten für Studierende. Diese sind bei der Administrationsleitung erhältlich. Aufgrund des eingeschränkten Parkplatzangebots in der Tiefgarage wird jedoch ausdrücklich darum gebeten öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
Aufbewahrung von persönlichem Eigentum / Spinde
Die im Haus vorhandenen Spinde stehen den Studierenden unentgeltlich zur Verfügung. Eine Lagerung von brandgefährlichen, explosiven oder giftigen Stoffen ist ausdrücklich untersagt. Die Administrationsleitung behält sich vor die Räumung der Spinde (z.B. für Reinigungsarbeiten) anzuordnen. Für abhanden gekommenes Eigentum wird keinerlei Haftung übernommen. Spindschlüssel sind bei der Administration gegen €30,- Kaution erhältlich. Der Verlust von Spindschlüsseln ist umgehend zu melden.
Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich untersagt. Für Mitarbeiter/innen und Studierende, welche auf speziell ausgebildete Hunde zur Kompensation ihrer Beeinträchtigung oder zu therapeutischen Zwecken angewiesen sind, kann in Absprache mit dem Dekanat eine Ausnahmebewilligung erwirkt werden.
Sollte eine Ausnahmebewilligung erteilt werden, gilt für das Tier in allen Räumlichkeiten Leinenpflicht. Die Tierhalter/innen haften zudem für alle anfallenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Benutzung von Labors
Von Personen, welche im Zuge ihres Studiums oder Aufenthalts am Campus Linz Labors benützen, ist die Laborordnung uneingeschränkt einzuhalten. Für Studierende des Studiengangs Medizintechnik liegt diese Laborordnung dem Ausbildungsvertrag bei.
Brandschutz
Es ist dafür zu sorgen, dass die Freihaltung der Fluchtwege und Ausgänge gemäß den feuerpolizeilichen Bestimmungen gewährleistet ist. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Türen, welche Brandabschnitte abschließen, nicht in offenem Zustand fixiert werden dürfen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die aktuell gültige Brandschutzordnung.