Beglaubigungen
Internationale Dokumente müssen beglaubigt werden, um in Österreich gültig zu sein. Dies gilt insbesondere für ausländische Bildungsnachweise, die du bei deiner Bewerbung zu einem Studienprogramm einreichst. Dokumente, die im EU/ EWR-Raum ausgestellt wurden, müssen nicht extra legalisiert werden!

Bei der Bewerbung müssen deine Unterlagen für die interne Überprüfung nicht vollständig beglaubigt sein. Wenn du eine Zusage erhältst, ist es deine Verpflichtung, rechtzeitig für allfällige Beglaubigungen zu sorgen. Andernfalls kann kein endgültiger Aufnahmebrief ausgestellt werden und die Zulassung erlischt. Die Unterlagen musst du vor deinem Studienbeginn zum Semesteranfang im Original mit den Beglaubigungsvermerken vorlegen.
Keine Beglaubigung erforderlich
Dokumente, die in einem der folgenden Länder ausgestellt wurden, müssen nicht speziell legalisiert werden. Dennoch sind entweder Originaldokumente oder beglaubigte Kopien erforderlich, wenn dir die Zulassung zu einem Studienprogramm gewährt wird:
- Österreich
- Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien,
- Dänemark, Deutschland,
- Estland,
- Finnland, Frankreich,
- Griechenland,
- Irland, Italien,
- Kroatien
- Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
- Malta, Montenegro,
- Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen,
- Polen, Portugal,
- Rumänien
- Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien,
- Tschechische Republik,
- Ungarn
Beglaubigung mit Apostille
Dokumente, die in Staaten ausgestellt wurden, die der „Haager Konvention“ angehören, müssen mit einer sogenannten Apostille versehen werden.
In der Regel wird die Apostille vom zuständigen Außenministerium ausgestellt; in einigen Ländern sind auch das Justizministerium oder das Bildungsministerium für die Apostillierung zuständig.
Wichtig: Die Apostille muss die Unterschrift auf dem Originaldokument bestätigen. Wenn die Apostille auf eine beglaubigte Kopie ausgestellt wird, wird nur die Unterschrift des Notars bestätigt. Dies ist nicht korrekt und wird nicht akzeptiert.
- Albanien, Andorra, Antigua/Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien,
- Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Botsuana, Brasilien, Brunei,
- Cabo Verde, Chile, China (einschließlich Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macao; ausgenommen Taiwan), Costa Rica,
- Dominica, Dominikanische Republik,
- Ecuador, El Salvador, Eswatini,
- Fidschi,
- Georgien, Grenada, Guatemala, Guyana
- Honduras,
- Indien, Indonesien, Island, Israel,
- Japan, Jamaika,
- Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Korea,
- Lesotho, Liberia,
- Malawi, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco,
- Namibia, Neuseeland, Nicaragua,
- Oman
- Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen,
- Ruanda, Russische Föderation,
- Samoa, San Marino, São Tomé/Príncipe, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, St. Kitts/Nevis, St. Lucia, St. Vincent/Grenadinen, Südafrika, Suriname,
- Tonga, Trinidad/Tobago, Türkei,
- Ukraine, Uruguay, USA,
- Vanuatu, Venezuela, Vereinigtes Königreich,
- Zypern
Volle diplomatische Beglaubigung
Dokumente, die in Ländern ausgestellt wurden, die oben nicht genannt sind, müssen vom Außenministerium des jeweiligen Landes sowie von der zuständigen österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat beglaubigt werden.
Alle länderspezifischen Beglaubigungsinformationen werden ohne Gewähr bereitgestellt.
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