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Laborordnung für den Fachbereich Chemie, Biologie und FB Verfahrenstechnik

Gültigkeit

  • Die nachfolgende Laborordnung ist für alle Labors des Fachbereichs Chemie, Biologie und Verfahrenstechnik gültig.

Mitgeltende Vorschriften

Alleinarbeit

  • Alleinarbeiten sind im Labor ist nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
    • Vorankündigung beim Technikerteam über Tag und Zeitraum (z.B. IPA-Arbeiten im Labor)
    • Ein betriebsbereites Mobiltelefon im Empfangsbereich des Anbieters
    • Notrufnummern auf Schnellwahl programmiert, keine Lautlosschaltung

Die Kenntnis dieser Vorschrift ist Voraussetzung für die Abhaltung bzw. Teilnahme an den jeweiligen Laborübungen und den Aufenthalt im Labortrakt.

Allgemeines zum Labortrakt

  • Das Betreten der Laborräume ist nur darin Beschäftigten erlaubt. Gästen ist das Betreten verboten.
  • Generell sind Führungen während den Laborübungen zu vermeiden. Ansonsten müssen die Teilnehmer*innen mit der notwendigen Sicherheitsausrüstung (v.a. Schutzbrille, Labormantel) ausgestattet sein. Der*die Führende muss dafür Sorge tragen, dass
    • im Labor Arbeitende von Führungsteilnehmer*innen nicht gestört werden,
    • durch die Führungsteilnehmer*innen keine gefährlichen Situationen in den Labors entstehen,
    • nichts umgeworfen, angefasst, verstellt wird…
  • Die Lehrenden müssen sich und auch die Studierenden über die Sicherheitseinrichtungen informieren. Zu den Sicherheitseinrichtungen zählen unter anderem die Fluchtwege, die Platzierung der Not-Aus-Schalter, der Feuerlöscher und der Erste-Hilfe-Koffer.
  • Die Aufbewahrung von Tabakwaren sowie der Konsum von Lebensmitteln (auch Kaugummi) und Getränken ist nur im Aufenthaltsraum (Vergiftungsgefahr) erlaubt.
  • Das Auf- und Abtragen von Kosmetika in den Labors ist verboten. Dies betrifft auch Handcreme.
  • Das Tragen von abstehendem Schmuck ist verboten.
  • Schulterlange und längere Haare sind zusammenzubinden.
  • Die Sicherheitsdatenblätter aller Chemikalien befinden sich im Laborantenbüro mit der Raumnummer A|O1-015 bzw. im Forschungslabor (Bauteil B|O1-019).
  • Schwangerschaften müssen der Studiengangsleitung, im Sekretariat und den zuständigen Lehrenden unverzüglich gemeldet werden. Schwangeren Frauen ist der Aufenthalt und das Arbeiten im Laborbereich grundsätzlich verboten. Ansonsten gelten die Beschäftigungsbeschränkungen und Verbote für werdende und stillende Mütter nach dem Mutterschutzgesetz § 4 & 4 a. Nähere Information sind in Laborordnungen – Mutterschutz zu finden.
  • Gifte dürfen nur von den Lehrenden nach erfolgter Unterweisung ausgegeben werden. Die Entnahme ist mit dem Verwendungszweck, der Menge, dem Datum und dem Namen der Empfangsperson im Giftbuch zu protokollieren.
  • Die Laborräume A|O1-016, A|O1-017 und A|O1-018 sind für Arbeiten der biologischen Sicherheitsstufe S1 zugelassen.
  • Wenn Laborübungen, die in die biologische Sicherheitsstufe S1 fallen, in den oben genannten Räumlichkeiten stattfinden, ist von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltung eine gesonderte Einführung abzuhalten. Diese Einführung beinhaltet die Erklärung/Definition der biologischen Sicherheitsstufe S1 und zusätzliche wichtige Punkte wie z.B. die Entsorgung der anfallenden Abfälle, das eventuell nötige Tragen von zusätzlicher Schutzkleidung (Handschuhe, Mundschutz…) und die Aufbewahrung/Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Materialien.
  • Das Arbeiten mit giftigen, ätzenden oder gesundheitsschädlichen Arbeitsstoffen darf nur unter Aufsicht erfolgen.

Die Alleinarbeit mit hochentzündlichen oder explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen ist verboten. Es muss eine zweite Person in Sicht- und Rufweite sein.

Was zu Beginn des Labortages zu beachten ist

  • Taschen, Kleidung und Ähnliches ist in den Spinden außerhalb der Laborräume aufzubewahren. Die Dauerbelegung von Spinden ist verboten!
  • Planvolles und überlegtes Arbeiten ist für einen sicheren und erfolgreichen Kurs die Grundvoraussetzung! Die Skripten sind VOR den Übungen zu lesen. Offene Fragen sind VOR dem Arbeiten zu klären!
  • Zu Beginn einer Laborübung werden den Studierenden Laborplätze zugewiesen. Diese müssen mit Ende des Labortages zurückgegeben werden. Die Vollständigkeit des Platzinventars ist von den Lehrenden zu kontrollieren.
  • Es sind von Seiten der Lehrveranstaltungsteilnehmer*innen in eigenem Interesse alle Vorkehrungen zu treffen, die die Unfallgefahr im Labor herabsetzen.

Was im Labor beachtet werden muss

  • Gemäß den verpflichtenden Kleidervorschriften sind zu tragen:
    • Schutzbrille (in allen Labors beim Umgang mit Chemikalien)
    • nicht-brennbarer Arbeitsmantel (geschlossen) aus weißer Baumwolle
    • vorne geschlossene Laborschuhe (keine Flip-Flops, Sandalen und dgl.)!
    • mindestens knöchellange Hosen!
  • Von jeder Person wird ein verantwortungsbewusster, rücksichtsvoller Umgang mit Chemikalien (Gifte, umweltschädigende Chemikalien…) und Arbeitsgeräten verlangt. Auch verlangt ist eine besondere Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Stoffen.
  • Die strikte Einhaltung der Arbeitsanweisungen ist Pflicht! Die Durchführung von Versuchen nach eigenen „ungeprüften“ Vorschriften ist verboten! Die Versuche müssen immer beaufsichtigt werden. Dies gilt auch in den Pausen.
  • Die Bunsenbrenner sind nach dem Gebrauch immer abzuschalten (nicht auf Sparflamme).
  • Die verwendeten Gefäße sind mit Namen, Datum und Inhaltsbezeichnung zu beschriften (keine unverständlichen Abkürzungen). Der Inhalt unzureichend beschrifteter Gefäße wird entsorgt.
  • Das Heraustragen von (Glas-)Geräten, Chemikalien und Proben aus den Laborräumen ohne Aufforderung der Lehrenden (farbliche Kennzeichnung und Beschriftung beachten) ist verboten.
  • Elektrische Kabel, Schläuche etc. sind nur in einwandfreiem Zustand zu verwenden. Defektes Laborinventar ist den Lehrenden sofort zu melden.
  • Die Kolbenhubpipetten sind in die Pipettenständer zu hängen und nicht auf die Labortische zu legen.
  • Die Verwendung der Computer ist nur auf die Laborübungen beschränkt (kein privates Surfen, E-Mail…).
  • Glasbruch ist den Lehrenden zu melden und ins Bruchheft einzutragen.

Abschluss des Praktikumstages

  • Alle benutzten (Glas-)Geräte sind zu reinigen und mit mitgebrachter Küchenrolle abzutrocknen. Die Geschirrspüler sind nur auf Veranlassung der Laborleiter*innen zu benützen.
  • Alle Abfälle sind weisungsgemäß zu entsorgen (Sammelbehälter für organische Abfälle, Schwermetallabfälle).
  • Sämtliche verwendete Geräte und Chemikalien sind an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen.
  • Zur Aufbewahrung und Weiterverwendung hergestellter Lösungen sind mit Schraubverschluss verschließbare Gefäße zu benutzen und ordnungsgemäß zu beschriften. Der Inhalt unzureichend beschrifteter Gefäße wird entsorgt.
  • Die Gas- und Wasserzufuhr ist beim Verlassen des Labors abzudrehen. Auch strombetriebene Geräte sind auszuschalten.
  • Bei der Rückgabe muss sich der Laborplatz in einwandfrei gereinigtem Zustand befinden. Das Inventar muss vollständig sein. Weiters dürfen sich keine Glasgeräte außerhalb des Laborplatzes befinden.
  • Das Absperren des Laborplatzes erfolgt nach der Kontrolle durch die Lehrenden.
  • Der Wägeraum ist aufzuräumen und zu säubern.
  • Am Ende jedes Labortages sind bei den Laborübungen Mikrobiologie und Biotechnologie zur Vermeidung der Exposition die Entsorgungsbeutel zu sammeln und zu autoklavieren.

Was passiert bei Unfällen? Maßnahmen bei Unfällen

  • Für Schäden aller Art, die durch Fahrlässigkeit seitens der an den Übungen teilnehmenden Studierenden auftreten, wird keinerlei Haftung übernommen.
  • Bei Unfällen oder beim Verschütten von Chemikalien sind sofort die Lehrenden zu informieren.
  • Bei Verletzungen ist im Zweifelsfall immer die Rettung zu informieren (144: Wer, Was, Wo?). Eine einweisende Person für die Rettungskräfte entsenden.
  • Bei unkontrolliertem Feuerausbruch: "Es brennt bei ...".
  • Die Lehrenden sind sofort zu verständigen.
  • Das Verlassen des Labors (wenn keine gegenteiligen Anweisungen erfolgen) erfolgt über den Fluchtweg.
  • Brennende Personen sind mit Löschbrause oder Löschdecke sofort löschen. Weitergehende Brandbekämpfungsmaßnahmen werden durch die Aufsicht veranlasst.

Unfallvermeidung

  • Laufen, Stoßen usw. sind im Laborbereich verboten.
  • Die missbräuchliche Verwendung von Laborgeräten (z.B. Spritzflaschen) ist verboten.
  • Es dürfen keine Sessel zwischen den Arbeitstischen aufgestellt werden. Die Sessel wären eine Stolpergefahr und würden die Fluchtwege blockieren.
  • Ein verantwortungsbewusster und rücksichtsvoller Umgang mit Chemikalien und Arbeitsgeräten ist Pflicht.