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Laborordnung für den Fachbereich Innovation, Design und Industriegütermarketing
Organisation
- Fachbereichsleitung, Professor*innen des Studiengangs IPM
- Laborleitung: Laborverantwortliche*r, im Allgemeinen die dem Labor zugeordnete Fachbereichsleitung
- Übungsleitung: Leiter*in einer Lehrveranstaltung „Laborübung“
- Techniker*in: Dem jeweiligen Labor zugeordnete technische Fachkraft
Mitgeltende Vorschriften
- Campusordnung
- Brandschutzordnung
- Richtlinie für das Verhalten in EDV-Räumen
- Allgemeine Sicherheitsrichtlinien für Labors an der FH OÖ Fakultät für Technik und Angewandte Naturwissenschaften
- Mutterschutz
- „Regelung Alleinarbeit allgemein“
- Notfallplan „Elektrounfälle“
Mutterschutz
- Schwangere Personen sind verpflichtet, vor Betreten der Laboreinrichtungen die Laborleitung über ihre Schwangerschaft zu informieren.
- Werdende und stillende Mütter obliegen dem gesetzlichen Mutterschutz und sind eingeschränkt in Arbeitszeit, körperlicher Belastung und im Aussetzen von Umwelteinflüssen.
Alleinarbeit
- FH-Mitarbeiter*innen (Karte mit P-Nummer)
Es gilt die „Regelung Alleinarbeit allgemein“. - Studierende (Karte mit S-Nummer)
Die Alleinarbeit von Studierenden in den Labors ist verboten.
Gefahrenquellen
- Elektrische Gefährdung: Gleichspannung > 60 V bzw. Wechselspannung > 25 V
- Mechanische Gefährdung: Schnittgefahr, Einzugsgefahr, Quetschgefahr
- Thermische Gefährdung: Verbrennungsgefahr durch sehr hohe Temperaturen und offene Flammen, Erfrierungsgefahr durch flüssigen Stickstoff
- Gefährdung durch Strahlung: Augenschädigung durch UV- und Laserstrahlung
- Gefährdung durch Luftschall: Schädigung des Gehörs durch erhöhte Schalldruckpegel von Maschinen und bei Beschallungsversuchen
Bekleidungsvorschriften und Schutzausrüstung
- Lange Haare sind durch geeigneten Haarschutz zu sichern.
- Kleidung muss anliegend sein, abstehende Accessoires sind zu sichern, bzw. zu entfernen (Krawatten, Schmuck…).
- Es ist ein dem Labor angepasstes Schuhwerk zu tragen (vorne geschlossen, rutschfest, Durchtrittsicherheit).
- Beim Einsatz von Werkzeugmaschinen sind Schutzbrillen zu tragen.
- Bei Heißarbeiten an Öfen, Extrudern, usw. ist Hitzeschutzkleidung zu tragen (Handschuhe, Gamaschen, Schutzhelm mit Gesichtsschild, geeignetes Schuhwerk).
- Bei Umgang mit UV- und Laserstrahlung kann es, abhängig von der Leistungsklasse, erforderlich sein, Schutzbrillen zu tragen.
- Bei erhöhtem Schalldruckpegel ist ein geeigneter Gehörschutz zu tragen.
Zutritt zu den Labors
- Notwendige Voraussetzungen für den Zutritt zu den Labors ist das Absolvieren der Sicherheitsunterweisung mit anschließendem Nachweis, dass die Sicherheitsrichtlinien verstanden wurden.
- Ein Arbeiten in den Labors ist optional möglich
- unter Anleitung der Übungsleitung
- nach Freigabe durch die Laborleitung unter Begleitung einer geeigneten Person
- Unmittelbar nach dem Betreten des Labors hat man sich bezüglich Position und Funktion der örtlichen Sicherheitseinrichtungen wie Not-Aus-Taster, Fluchtweg, Löschgeräte, und Rauchmelder zu informieren.
- Vor Beginn jeglicher Tätigkeit sind vorhandene Absaugungen einzuschalten.
Verhalten im Labor
- Fluchtwege sind stets freizuhalten.
- Langsame, überlegte Bewegungen.
- Es ist ausschließlich die im Labor vorhandene Ausrüstung zu verwenden: Werkzeuge, Versuchsaufbauten, Chemikalien, Gase, Hilfsstoffe usw.
- Bestehende Anlagen und Aufbauten dürfen nur nach Anweisung durch die Laborleitung verändert werden.
- Werkzeugmaschinen und Hebezeuge dürfen nur von Personen mit entsprechender Ausbildung bedient werden.
- Ausrüstung (z.B. elektrische Kabel, Hydraulikschläuche, …) sind vor Verwendung auf Fehlerfreiheit zu prüfen. Defektes Laborinventar ist dem Lehrpersonal sofort zu melden.
- Vor Inbetriebnahme einer Maschine, eines Gerätes, dem Einschalten eines Schaltungsaufbaus ist die Erlaubnis der Übungsleitung bzw. der Laborleitung einzuholen.
- In Betrieb genommene Maschinen, Elektrowerkzeuge (z.B. Lötkolben) und Schaltungsaufbauten müssen ständig beaufsichtigt und gegen Fremdeinwirkung gesichert werden.
Verbote im Labor
- Es herrscht striktes Drogen und Alkoholverbot.
- Ausrüstung aus anderen Labors bzw. private Ausrüstung, insbesondere Gefahrenstoffe dürfen nicht ins Labor gebracht werden.
- Schutzeinrichtungen wie Abdeckungen, Not-Aus-Schalter, Überlastungsschutz, Rückbrandsicherungen usw. dürfen nicht entfernt oder unwirksam gemacht werden.
- Brandschutztüren dürfen nicht am automatischen Schließen gehindert werden.
- Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist untersagt.
- Allgemein dürfen keine Lasten schwerer als 13 kg gehoben werden.
Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Allpolig Abschalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit allpolig feststellen
- Erden und kurzschließen
- Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Unfälle
- Bei Verletzungen ist im Zweifelsfall die Rettung zu informieren (144: Wer? Was? Wo?).
- Bei Unfällen ist ehestmöglich der*die Laborverantwortliche zu informieren.