Bibliotheksordnung

Die wissenschaftliche Bibliothek des FH-Campus Wels unterstützt Forschung, Lehre und Studium an allen Studiengängen. Sie ist allgemein zugänglich und sichert allen Benutzer*innen den uneingeschränkten Zugang zu Literatur und Informationen. Für die Recherche, Benutzerkonto-Einsicht, Vorbestellungen und Verlängerungen steht den Benutzer*innen eine Bibliothekssuchmaschine zur Verfügung.

Bibliotheksbenutzung

Zur Bibliotheksbenutzung sind berechtigt:

  • Hauptberufliche Mitarbeiter*innen
  • Nebenberufliche Lehrende
  • Studierende
  • Externe Personen nach erfolgter Anmeldung in der Bibliothek
    • Vorlage eines gültigen Meldezettels und amtlichen Lichtbildausweises sowie 5,00€ Anmeldegebühr sind erforderlich

Entlehnungen

Die Entlehnungen dürfen nur persönlich vorgenommen werden. Gegen Vorlage des Bibliotheksausweises können alle Medien der Bibliothek, ausgenommen Präsenzbestand (Bücher mit rotem Etikett), Zeitschriften und gesperrte Masterarbeiten für den privaten Gebrauch ausgeliehen werden. Die Entlehnung ist für Studierende und externe Personen auf max. 10 Medien beschränkt. Die Weitergabe der entlehnten Medien an Dritte ist nicht erlaubt. Sofern die Medien entlehnt sind, können diese vorbestellt werden.

Fernleihe

Medien, die nicht in der Bibliothek vorhanden sind, können für Benutzer*innen über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken des In- und Auslands bestellt werden. In besonderen Fällen wird eine Kaution festgelegt. Die Leihfrist für die Fernleihmedien wird von der verleihenden Bibliothek festgelegt und kann nicht verlängert werden.
ACHTUNG: E-Books und E-Papers können nicht als Fernleihe bestellt werden!

Entlehnfristen

Die Entlehnfrist für alle Medien der Bibliothek beträgt vier Wochen.

Sonderregelung für hauptberuflich und nebenberuflich Lehrende und Mitarbeiter*innen der FH:

  • Entlehnfrist aller Medien wird immer automatisch um weitere vier Wochen verlängert, sofern Medien nicht vorbestellt sind.

Studierende, die das Berufspraktikum im Ausland absolvieren, können die Medien nach Vorlage einer Bestätigung der Studiengangsleitung für die Dauer des Praktikums entleihen.

Verlängerungen

Wenn keine Vorbestellungen vorliegen, können die Leihfristen bis zu viermal verlängert werden. Die Verlängerung muss vor dem Rückgabetermin erfolgen. Die externen Bibliotheksbenutzer*innen dürfen die Leihfristen nicht verlängern.

Gebühren

Die Nutzung der Bibliothek ist unentgeltlich.

Säumnisgebühren:

Bei Überschreitung der Leihfrist werden folgende Gebühren verrechnet:

  • 0,10 Euro pro Medium/Tag
  • 5,00 Euro pro Fernleihe/Tag

Bestellgebühren:

  • Zeitschriftenartikel: 2,00 Euro/Artikel
  • Fernleihe Inland: 3,00 Euro/Medium
  • Fernleihe Ausland: 10,00 Euro/Medium

Behandlung der Medien und Haftung

Es wird um sorgfältigen und schonenden Umgang mit den Medien ersucht. Markierungen und Notizen in den Büchern sind nicht erlaubt. Alle sichtbaren Schäden sollen beim Verleih bekannt gegeben werden. Verlorene oder beschädigte Medien müssen von Benutzer*innen zum Neuwert ersetzt werden. Bei der Vervielfältigung der Medien obliegt den Benutzer*innen die Verantwortung für die Einhaltung bestehender Urheberrechte.

Die Bibliothek haftet nicht für ev. Schäden, die durch die Nutzung der Medien verursacht wurden.

Bibliotheksentlastung

Alle ausscheidenden Studierenden sind verpflichtet, der Verwaltung eine Entlastungsbestätigung der Bibliothek vorzulegen.

Datenschutz

Folgende personenbezogene Daten unserer Bibliotheksnutzer*innen werden verarbeitet: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Studiengang/Kennzeichen, Ausleihen/Fristen/Gebühren, Campus/Standort etc.. Dies ist für die Verwaltung der Bibliothek erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden im Bibliothekssystem erfasst und zur Verwaltung (Beschaffung, Ausleihe, Rückgabe, Erinnerung etc.) der Medien verarbeitet. Die Daten werden an die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH, Wien/Austria (OBVSG), die das Bibliothekssystem hostet, weitergegeben.

Wir speichern personenbezogene Daten zumindest für den Zeitraum des Studiums bzw. der Beschäftigung an der FH Oberösterreich und gegebenenfalls darüber hinaus gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO, um für Auskunftszwecke des jeweiligen Studierenden/Mitarbeiters auf die Ausleihhistorie zugreifen zu können. Personenbezogene Daten externer Leser*innen werden drei Jahre nach deren letzten Aktivität gelöscht.

Weitere Informationen – insbesondere zu Ihren Datenschutzrechten – finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.fh-ooe.at/datenschutz/.

Sonstige Bestimmungen

Die Räumlichkeiten der Bibliothek werden für Studienzwecke genutzt. Alle Besucher*innen werden um Ruhe und rücksichtvolles Benehmen gebeten. Die Mitnahme von Taschen, Mänteln etc. in die Räumlichkeiten der Bibliothek ist nicht erlaubt. Diese können in den Schließfächern aufbewahrt werden.

Benutzer*innen, die diese Verleihordnung fortgesetzt missachten – insbesondere bei nicht Begleichens von hohen Gebühren –, können von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.