Bibliotheksentlastung

Alle ausscheidenden Studierenden sind verpflichtet, der Verwaltung eine Entlastungsbestätigung der Bibliothek vorzulegen. Die Bibliotheksentlastung bestätigt, dass alle ausgeliehenen Medien an die Bibliothek zurückgegeben wurden. Diese kann während den Büroöffnungszeiten persönlich ausgestellt werden.

Wenn keine Medien mehr ausständig sind UND keine Gebühren mehr am Bibliothekskonto offen sind, kann diese Entlastung auch per Mail (bibliothek@fh-wels.at) angefordert werden (die Bibliotheksentlastung wird dann im Laufe des Tages von uns an das jeweilige Sekretariat weitergegeben).

Sollten noch Medien ausgeliehen sein und/oder Gebühren offen sein, müssen diese zuerst zurückgebracht werden bzw. bezahlt werden bevor eine Entlastung ausgestellt werden.