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Bibliotheksordnung für die Standortbibliothek Linz der FH Oberösterreich

§ 1 Geltungsbereich 

  • Als wissenschaftliche Einrichtung unterstützt die Bibliothek Forschung, Lehre und Studium an den Studiengängen der FH OÖ. Weiters ist die Bibliothek allgemein zugänglich. 
  • Die Bibliotheksordnung in der jeweils vom Fakultätsrat der FH-Linz beschlossenen Fassung regelt die Nutzung des gesamten Bestandes.

§ 2 Dienstleistungen der Bibliothek 

  • Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung der zur Erfüllung der Lehr- und Forschungsaufgaben der FH Linz erforderlichen Literatur nach budgetärer Maßgabe.
  • Allgemeine Auskunftserteilung zur Benutzung sowie zu bibliographischen Fragen. Hilfestellung bei Recherchen.
  • Die Bibliothek bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung. Die Stammdaten der Bibliotheksnutzenden werden elektronisch gespeichert – diese Daten werden entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt.

§ 3 Öffnungszeiten 

  • Studierende, Mitarbeiter*innen der FH OÖ Campus Linz können die Bibliothek während der Gebäudeöffnungszeiten mit der Studierenden- bzw. Personalkarte nutzen.
  • Die Bibliothek ist bei Personalverfügbarkeit während den Studienzeiten MO – FR von 09:00 – 12:00 / 13:00-16:00 besetzt:
  • Schließungszeiten der Bibliothek in den vorlesungsfreien Zeiten sowie aus zwingenden organisatorischen Gründen werden durch Aushang sowie durch E-mail den Mitarbeiter*innen und Studierenden der Studiengänge Linz bekannt gegeben. Darüber hinaus werden diese Informationen im Internet angekündigt.

§ 4 Verhalten 

  • Die Hausordnung/Campusordnung ist auch für die Räumlichkeiten der Bibliothek einzuhalten. 
  • Jegliches Verhalten, das den Bibliotheksbetrieb stört oder behindert, ist untersagt. Dies schließt geruchsintensive Mahlzeiten, Telefonieren, Musikhören und längere Gespräche ein. Gespräche sollten grundsätzlich leise geführt werden.
  • Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. 
  • Beim Verlassen der Bibliotheksräume ist dem Bibliothekspersonal auf Verlangen Einsicht in Taschen und sonstige Behältnisse zu gewähren. 
  • Das Inventar und die Bestände der Bibliothek sind äußerst sorgsam zu behandeln. Insbesondere ist es untersagt, in der benutzten Literatur Eintragungen und Unterstreichungen vorzunehmen, Blätter umzubiegen oder herauszureißen.
  • Beschädigungen und Verluste sind unverzüglich zu melden und angemessen zu ersetzen. Für die Wiederbeschaffung eines Werkes seitens der Bibliothek wird zusätzlich zum Sachwert noch eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Werk in Rechnung gestellt. 

§ 5 Benutzung und Entlehnung 

  • Uneingeschränktes Benutzungsrecht haben alle Angehörigen der FH OÖ. 
  • Externe Personen können einen Bibliotheksausweis beantragen. Sie müssen grundsätzlich das 17. Lebensjahr vollendet haben und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen. Änderungen der relevanten persönlichen Daten oder Änderungen der Voraussetzungen, auf denen die Entlehnung beruht, sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. 
  • Bei Verstößen gegen die Bibliotheksordnung kann das Benutzungsrecht vorübergehend oder dauerhaft durch die Bibliotheksleitung eingeschränkt bzw. aufgehoben werden. 
  • Die Entlehnung ist gebührenfrei. 
  • Alle Werke, die entlehnt werden sollen, müssen entweder selbständig über das Selbstverbuchungsterminal entlehnt werden oder dem Bibliothekspersonal vorgelegt werden. Für die Entlehnung werden die Daten der Studentenkarte bzw. des Entlehnausweises herangezogen. 
  • Entlehnt werden können grundsätzlich alle Werke, die nicht zum Präsenzbestand der Bibliothek gehören. Die zum Präsenzbestand gehörenden Medien sind mit einem roten Punkt gekennzeichnet. 
  • Die Benutzer*innen sind für die von ihnen entliehenen Medien voll verantwortlich. 
  • Alle über die Suchmaschine und die Datenbankzugänge der FH OÖ zugänglichen elektronischen Medien unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts. Die Nutzungsbedingungen sind daher unbedingt einzuhalten.
  • Der Zugriff auf lizenzierte Volltexte und alle anderen Daten ist ausschließlich Angehörigen der FH OÖ (=Mitarbeitende und Studierende) sowie Benutzer*innen der Bibliothek vorbehalten;
  • Die Trefferlisten bzw. Volltexte der Artikel dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und zu Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden;
  • Systematischer Download von Artikeln, kompletten Heften oder E-Books, insbesondere durch Robots, ist untersagt;
  • Artikel dürfen weder elektronisch noch in gedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.

§ 6 Rückgabe / Mahnung 

  • Mit Ablauf der Leihfrist müssen entliehene Medien an der Leihtheke retourniert werden. Außerhalb der besetzten Öffnungszeiten erfolgt die Rückgabe durch den Einwurf in den Rückgabekasten. 
  • Die Bibliotheksleitung hat das Recht, aus zwingenden Gründen (z.B. zur Durchführung einer Inventur) die Rückgabe einzelner oder aller entliehener Werke anzuordnen.
  • Die Überziehungsgebühr beträgt je Medium und Tag 0,10 €. Bei Überschreitung tritt ein dreistufiges Mahnverfahren mittels e-mail in Kraft. 
  • Solange ein Versäumnis bezüglich Rückgabe bzw. Zahlung der fälligen Gebühren besteht, ist der/die Benutzer*in von der Entlehnung weiterer Werke ausgeschlossen. 

§ 7 Recherche 

  • Der Bestand der Standortbibliothek Linz ist in der Bibliothekssuchmaschine der Standorte der FH OÖ und über die lizenzierten Datenbanken abrufbar. Suchmaschine und Datenbanken sind über die Homepage der FH OÖ zugänglich.

§ 8 Fernleihe

  • Die Fernleihe ist ausschließlich den Angehörigen der FH OÖ vorbehalten. 
  • Die Fernleihebedingungen (Fristen, Entlehnmöglichkeit, Gebühren) orientieren sich an den Vorgaben der Lieferbibliothek. 
  • Für Fernleihebestellungen aus Bibliotheken anderer Einrichtungen werden 3,00 € pro Werk für die Bearbeitung und den Rückversand (im Inland) berechnet. 

§ 9 Anfertigung von Kopien

  • Bei Vervielfältigungen aus Medien des Bibliotheksbestandes obliegt den BenutzerInnen die Verantwortung für die Einhaltung etwaig bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen (vgl. § 42 UrhG). 

§ 10 Wirksamkeit 

  • Die vorliegende Bibliotheksordnung tritt mit Beschluss des Standortkollegiums vom 11.Dezember 2024 in Kraft. 
  • Sie liegt in der Bibliothek zur Einsicht auf und ist über die Internet-Homepage abrufbar.
  • Änderungen der Bibliotheksordnung werden den BenutzerInnen umgehend zur Kenntnis gebracht.