Bibliotheksordnung
§1 Geltungsbereich
(1) Als wissenschaftliche Einrichtung unterstützt die Bibliothek Forschung, Lehre und Studium an den Studiengängen des FH Standortes Linz. Weiters ist die Bibliothek allgemein zugänglich. Sämtliche Medien (Bücher, Zeitschriften, Videos, Audiokassetten, Disketten, CD-ROMs, DVDs etc), die in das Bibliothekssystem aufgenommen werden und als solche gekennzeichnet sind, bilden den Bestand der Bibliothek.
(2) Die Bibliotheksordnung in der jeweils vom Standortkollegium der FH Linz beschlossenen Fassung regelt die Nutzung des gesamten Bestandes.
§2 Dienstleistungen der Bibliothek
(1) Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung der zur Erfüllung der Lehr- und Forschungsaufgaben der FH Linz erforderlichen Literatur und sonstigen Informationsträger.
(2) Allgemeine Auskunftserteilung zur Benutzung sowie zu bibliographischen Fragen. Hilfestellung bei Recherchen.
(3) Die Bibliothek bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung. Die Stammdaten der Entlehner werden elektronisch gespeichert – diese Daten werden entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt.
§3 Öffnungszeiten
(1) Für die Bibliothek gelten folgende Öffnungszeiten:
MO 09:00 - 16:00
DI 09:00 - 16:00
MI 09:00 - 16:00
DO 09:00 - 16:00
FR 09:00 – 16:00
(2) Schließungszeiten der Bibliothek in den vorlesungsfreien Zeiten sowie aus zwingenden organisatorischen Gründen werden durch Aushang sowie durch Veröffentlichung auf der Homepage bekannt gegeben.
§4 Verhalten
(1) In der Bibliothek ist jegliches Verhalten untersagt, welches den laufenden Bibliotheksbetrieb stört oder behindert. Dies gilt insbesondere für Essen, Trinken, Rauchen, Telefonieren, Musik hören und das Führen längerer Gespräche. Gespräche sind grundsätzlich leise zu führen.
(2) Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
(3) Beim Verlassen der Bibliotheksräume ist dem Bibliothekspersonal auf Verlangen Einsicht in Taschen und sonstige Behältnisse zu gewähren.
(4) Das Inventar und die Bestände der Bibliothek sind äußerst sorgsam zu behandeln. Insbesondere ist es untersagt, in der benutzten Literatur Eintragungen und Unterstreichungen vorzunehmen, Blätter umzubiegen oder herauszureißen.
(5) Beschädigungen und Verluste sind unverzüglich zu melden und angemessen zu ersetzen. Für die Wiederbeschaffung eines Werkes seitens der Bibliothek wird zusätzlich zum Sachwert noch eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Werk in Rechnung gestellt.
§5 Benutzung und Entlehnung
(1) Uneingeschränktes Benutzungsrecht haben alle Angehörigen der FH Oberösterreich. Hauptberuflich und nebenberuflich Lehrende, MitarbeiterInnen, StudentInnen.
(2) Alle Angehörigen der FH haben das Recht auf einen Bibliotheksausweis und erhalten damit die Entlehnberechtigung
(3) Externe Personen können einen Bibliotheksausweis beantragen.
(4) Änderungen der relevanten persönlichen Daten oder Änderungen der Voraussetzungen, auf denen die Entlehnung beruht, sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere haben Studierende vor der Ausfolgung ihres Diplomzeugnisses, Studienabbrecherinnen mit Mitteilung ihres Studienabbruchs, Mitarbeiter/Innen der Studiengänge vor Beendigung ihres Dienstverhältnisses alle entliehene Medien an die Bibliothek zu retournieren und allfällige offene Mahngebühren zu begleichen. Die Bibliothek bestätigt die Entlastung.
(5) Bei Verstößen gegen die Bibliotheksordnung kann das Benutzungsrecht vorübergehend oder dauerhaft durch die Bibliotheksleitung eingeschränkt bzw. aufgehoben werden.
(6) Die Entlehnung ist gebührenfrei.
(7) Alle Werke, die entlehnt werden sollen, müssen dem Bibliothekspersonal vorgelegt werden. Für die Entlehnung werden die Daten der Studentenkarte bzw. des Entlehnausweises herangezogen. Diese ist bei jedem Entlehnvorgang mitzubringen und dem Bibliothekspersonal auszuhändigen.
(8) Entlehnt werden können grundsätzlich alle Werke, die nicht zum Präsenzbestand der Bibliothek gehören. Die zum Präsenzbestand gehörenden Medien sind rot gekennzeichnet. Zum Präsenzbestand gehören Medien, die a) einen besonders hohen Wert repräsentieren; b) aufgrund ihrer Beschaffenheit, wie z.B. ungebundene Werke (Loseblattsammlungen, Zeitschriften, Zeitungen), nicht für den Leihverkehr geeignet sind; c) eine besondere Bedeutung für den täglichen Benutzungsbetrieb haben (z.B. allgemeine Nachschlagewerke, gebundene Zeitschriften-Jahrgänge);
(9) Die BenutzerInnen sind für die von ihnen entliehenen Medien voll verantwortlich. Es ist unzulässig, Medien auf den Namen Dritter auszuleihen oder entliehene Medien an Dritte weiterzugeben.
(10) Bei der Entlehnung gelten unterschiedliche Bedingungen für folgende Gruppen von BenutzerInnen: Gruppe 1: Hauptberuflich Lehrende, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Diplomand/inn/en Gruppe 2: Studierende, Absolvent/inn/en, sonstige FH-Angestellte, Lehrbeauftragte, Lektor/inn/en Gruppe 3: Sonstige
(11) Die Leihfrist kann verlängert werden, sofern kein Bedarf von anderer Seite besteht (Vormerkung, Reservierung). Die Bibliothek kann vor Verlängerung des betreffenden Mediums die Vorlage desselben in der Bibliothek verlangen.
§6 Rückgabe / Mahnung
(1) Mit Ablauf der Leihfrist müssen entliehene Medien unaufgefordert an der Infotheke der Bibliothek abgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt die Rückgabe durch den Einwurf in den Rückgabekasten. Fällt das errechnete Leihfristende auf das Wochenende oder in die Bibliotheksferien, so gilt der nächste Öffnungstag als Rückgabetermin.
(2) Die Bibliotheksleitung hat das Recht, aus zwingenden Gründen (z.B. zur Durchführung einer Inventur) die Rückgabe einzelner oder aller entliehener Werke anzuordnen.
(3) Die Überziehungsgebühr beträgt je Medium und Tag 0,10 €. Bei Überschreitung tritt ein Mahnverfahren (mittels e-Mail/Brief) in Kraft. Alle Gebühren sind ausnahmslos am Selbstverbuchungsgerät mittels Kartenzahlung zu entrichten!
(4) Solange ein Versäumnis bezüglich Rückgabe bzw. Zahlung der fälligen Gebühren besteht, ist der/die BenutzerIn von der Entlehnung weiterer Werke ausgeschlossen.
§7 Recherche (WWW-OPAC)
(1) Der Bestand der Standortbibliothek Linz ist im OPAC (Online Public Access Catalogue) abrufbar. Dieser ist zugänglich über die Homepage der FH Oberösterreich.
(2) Die Benutzer der Bibliothek können außerdem Informationen über alle ausgeliehenen Medien über ihr Benutzerkonto abrufen.
Über die Funktion Anmelden / Benutzerkonto kann auf das persönliche Konto zugegriffen werden.
§8 Fernleihe
(1) Die Fernleihe ist ausschließlich den Angehörigen der FH Linz (Studierenden, hauptberufliche MitarbeiterInnen) sowie nebenberuflich Lehrenden vorbehalten.
(2) Vor der Inanspruchnahme der Fernleihe hat der/die BenutzerIn sicherzustellen, dass das erforderliche Werk nicht in Beständen der Linzer Bibliothekseinrichtungen auffindbar ist.
(3) Für die Nutzung der Fernlehre sind die Bestimmungen der Österreichischen Fernleiheordnung (ÖFLO) zu berücksichtigen.
(4) Die Fernleihebedingungen (Fristen, Entlehnmöglichkeit, Gebühren) orientieren sich an den Vorgaben der Lieferbibliothek.
(5) Für Fernleihebestellungen wird ein Betrag von € 3,00 eingehoben.
(6) Fernleihebestellungen können ausschließlich über das Fernleiheformular angefordert werden.
§9 Anfertigung von Kopien
(1) Bei Vervielfältigungen aus Medien des Bibliotheksbestandes obliegt den BenutzerInnen die Verantwortung für die Einhaltung etwaig bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen (vgl. § 42 UrhG).
§ 10 Datenschutz
Folgende personenbezogene Daten unserer BibliotheksnutzerInnen werden verarbeitet: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Studiengang/Kennzeichen, Ausleihen/Fristen/Gebühren, Campus/Standort etc.. Dies ist für die Verwaltung der Bibliothek erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden im Bibliothekssystem erfasst und zur Verwaltung (Beschaffung, Ausleihe, Rückgabe, Erinnerung etc.) der Medien verarbeitet. Die Daten werden an die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH, Wien/Austria (OBVSG), die das Bibliothekssystem hostet, weitergegeben.
Wir speichern personenbezogene Daten zumindest für den Zeitraum des Studiums bzw. der Beschäftigung an der FH Oberösterreich und gegebenenfalls darüber hinaus gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO, um für Auskunftszwecke des jeweiligen Studierenden/Mitarbeiters auf die Ausleihhistorie zugreifen zu können. Personenbezogene Daten externer LeserInnen werden 3 Jahre nach deren letzter Aktivität gelöscht.
Weitere Informationen - insbesondere zu Ihren Datenschutzrechten - finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.fh-ooe.at/datenschutz