Förderungen und Beihilfen

Zahlreiche Förder- und Beihilfemöglichkeiten!

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Bildungskarenz

Sie werden für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt. Sie erhalten in dieser Zeit keinen Lohn bzw. kein Gehalt. Wenn Sie jedoch alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie in dieser Zeit vom AMS ein Weiterbildungsgeld. Sie können innerhalb von 4 Jahren insgesamt bis zu 12 Monate für Ihre Weiterbildung nutzen.

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Bildungsteilzeit

Sie kürzen Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um 25–50 %. Sie arbeiten weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche. Sie nutzen mindestens 10 Stunden pro Woche für Ihre Aus- oder Weiterbildung. Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal aber 24 Monate. Sie konsumieren die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren – gerne auch in Teilen.

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Selbsterhalter*innen-Stipendium

„Selbsterhalter*innen“ sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 8.580,–/Jahr erzielt haben. Das Einkommen der Eltern spielt beim Selbsterhalter*innen-Stipendium, im Gegensatz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.

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OÖ Bildungskonto

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung. Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (diese sind innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen).

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