Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in
Andere, Berufsbegleitend
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- E-Mail sozialpaedagogik@fh-linz.at
- Telefon +43 5 0804 52300
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Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in
Key Facts
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Abschluss
Akademischer Sozialpädagogischer Fachbetreuer, Akademische Sozialpädagogische Fachbetreuerin -
Studiendauer
5 Semester (165 ECTS) -
Organisationsform
Berufsbegleitend -
Studiengangskennzahl
0020012 -
Zugangsvoraussetzungen
Mindestalter 19 Jahre bei Lehrgangsbeginn, abgeschlossene Berufsausbildung oder Matura
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Bewerbungsfrist
17. November 2024
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Aufnahmeverfahren
schriftlicher Test, Gruppenassessment & Einzelgespräch
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Praktikum
140 Stunden Informationspraktikum
300 Stunden begleitetes Praktikum
760 Stunden Berufspraktikum -
Kosten
€ 363,36 pro Semester
FAQ: Häufig gefragt
Wir haben für Sie die Antworten auf die brennendsten Fragen rund um den Studienschwerpunkt beantwortet.
Welche Voraussetzungen werden für diesen Lehrgang benötigt?
Um den Lehrgang „Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in“ zu absolvieren, müssen Sie mindestens 19 Jahre bei Lehrgangsbeginn sein und eine abgeschlossene (dreijährige) Berufsausbildung oder Fachschule oder Matura, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung abgeschlossen haben.
Wie sieht das Aufnahmeprozedere für den Lehrgang aus?
Die Bewerbungsunterlagen werden im 4-Augen-Prinzip bewertet, danach gibt es einen schriftlichen Test, ein Gruppenassessment und ein Einzelgespräch, wo Sie gemeinsam mit einer*einem Lehrenden aus dem Team Fragen zu Ihrer Motivation, Perspektive und Ihrem persönlichen Erfahrungshintergründen besprechen werden.
Was macht diesen Lehrgang im Speziellen aus?
Der Lehrgang verbindet in rund 1200 Unterrichtseinheiten aktuelle Theorien, Methoden und Haltungen aus der Sozialpädagogik und verwandten Disziplinen mit 1200 Stunden Praxiserfahrungen und bietet daher eine fundierte und praxisorientierte Ausbildung für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe.
Was ist das Berufs- und Tätigkeitsfeld der Absolvent*innen dieser Ausbildung?
Absolvent*innen begleiten, unterstützen und betreuen Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowohl im stationären Bereich (z.B. Wohngruppe), als auch ambulant in der Lebenswelt der Menschen.
Was sind die Kosten für diesen Lehrgang?
Die Höhe des Lehrgangsbeitrag beträgt € 363,36 pro Semester. Den Rest finanziert das Land Oberösterreich, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe.
Wann finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen finden donnerstags von 13.00-19.00 Uhr und freitag und samstags von 08.30-19.00 Uhr statt.
Wie viele Praktikumsstunden müssen absolviert werden?
Im Rahmen der Ausbildung absolvieren die Teilnehmer*innen Praktika im Ausmaß von 1200 Stunden.
Das 140 Stunden „Informationspraktikum“ ist vor Beginn des Lehrgangs in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit einer Betriebsbewilligung der Kinder- und Jugendhilfe in Oberösterreich zu absolvieren.
Das 300 Stunden „Begleitete Praktikum“ ist zwischen 2. und 3. Semester (1. Juli und 30. November) zu absolvieren. Dieses Praktikum kann auch in Einrichtungen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe bzw. in anderen Bundesländern oder auch im Ausland absolviert werden.
Das 760 Stunden „Berufspraktikum“ ist ab Ende des 4. Semesters und dem Ende des 5. Semesters zu absolvieren. Dieses Praktikum muss wieder in sozialpädagogischen Einrichtungen mit einer Betriebsbewilligung der Kinder- und Jugendhilfe in Oberösterreich absolviert werden (Tätigkeiten als Erziehungs- und Alltagshilfe, Lernhilfe, u.ä. können nicht angerechnet werden).
Werden die Praktika bezahlt?
Beim Berufspraktikum im fünften Semester in einer nach § 9 und §24 Oö. KJHG 2014 bewilligten Einrichtung ist ein Taschengeld als Praktikumsentschädigung einkalkuliert.
Gibt es Online-Lehrveranstaltungen?
Ja, die Lehrveranstaltungen werden in einer Kombination von Präsenz- und Online-Modus abgehalten und garantieren damit einen adäquaten Mix aus persönlicher Auseinandersetzung in Präsenz und Online-Formaten, die eine berufsbegleitende Absolvierung ermöglichen.
Können Inhalte aus vorangegangenen Ausbildungen anerkannt werden?
Ja, eine Anrechnung für Kenntnisse von gesetzlich anerkannten Ausbildungen oder fachlich und qualitativ geprüften Aus- und Fortbildungen kann semesterweise für Lehrveranstaltungen in Absprache mit der jeweiligen LVA-Leitung beantragt werden, wenn diese in Inhalt und Umfang als auch vom Niveau gleichwertig sind. Dies betrifft vor allem absolvierte Ausbildungen im Bereich der Sozialbetreuungsberufe, einige Studiengänge aus dem sozial- und bildungswissenschaftlichen Bereich, Teile von Lehramtstudien, sowie Inhalte aus geprüften Aus- und Fortbildungen im Bereich der Sozialpädagogik (proges, wifi, bfi, ibq und andere).
Gibt es so etwas wie Ferien?
Ja, während der Weihnachtsferien und Osterferien haben Sie lehrveranstaltungs- und prüfungsfreie Zeit.
Das Wintersemester startet frühestens Mitte September und endet voraussichtlich Mitte Februar. Das Sommersemester beginnt Ende Februar/Anfang März und endet Mitte Juli.
Zwickeltage werden bei uns nicht freigehalten. Im Sommer (Mitte Juli bis Mitte September) können Abgaben oder Prüfungen stattfinden.
Kontakt
E-MailE sozialpaedagogik@fh-linz.at
TelefonT +43 5 0804 52300