Kurie Leiter*innen von Fachhochschul-Studiengängen
FH-Prof. Mag. Dr. Josef Altmann FH-Prof. DI Dr. Thomas Müller-Wipperfürth FH-Prof. Dipl.oec.troph Claudia Probst Ph.D. Dr. Manuel Selg Ph.D. FH-Prof. DI Dr. Margarethe Überwimmer FH-Prof. DI Dr. Martin Zauner MSc
Kurie Repräsentant*innen des Lehr- und Forschungspersonals
Priv. Doz. FH-Prof. DI (FH) Klaus Altendorfer PhD
FH-Prof. DI Dr. Marc Kurz FH-Assistenzprof. Susanne Schaller MMSc FH-Prof. Priv.-Doz. DI Dr. Klaus Schiefermayr
FH-Prof. MMMag. Dr. Christian Szücs FH-Prof. Mag. Dr. Gerold Wagner
Gemäß § 10 Abs 3 FHG idgF hat das Kollegium der FH OÖ folgende Kompetenzen und Aufgaben:
Es wählt
die Leitung sowie die Stellvertretung auf Grund eines Dreiervorschlages des Erhalters. Mit Zustimmung des Kollegiums kann dieser Vorschlag auf zwei Personen reduziert werden.
Es berät über und beschließt
den Antrag an den Erhalter auf Abberufung der Leitung oder der Stellvertretung oder Stellungnahme zu einer diesbezüglichen Absicht des Erhalters für den Fall, dass diese Organe ihre Aufgaben gröblich verletzt oder vernachlässigt haben oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen;
Änderungen betreffend akkreditierter Studiengänge im Einvernehmen mit dem Erhalter;
Die Einrichtung und Auflassung von Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung im Einvernehmen mit dem Erhalter;
die Antragstellung zum Budget (Investitions-, Sach- und Personalaufwand) an den Erhalter;
strategische Weiterentwicklung von Lehre, angewandter Forschung und Internationalisierung zur Sicherstellung kompetenz- und zukunftsorientierter Studien auf Hochschulniveau im Einvernehmen mit dem Erhalter;
Verleihung von im Universitätswesen üblichen akademischen Ehrungen im Einvernehmen mit dem Erhalter;
die Erlassung einer Geschäftsordnung und einer Satzung im Einvernehmen mit dem Erhalter;
über Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung.
Es koordiniert
Inhaltlich den gesamten Lehrbetrieb;
die Sicherung der Qualität der Lehre und Forschung sowie Evaluierung des gesamten Lehrbetriebes samt Prüfungsordnung und Studienpläne;
Der Leitung des Kollegiums gem. § 10 Abs 4 FHG idgF obliegt
sofern es hauptberuflich tätige Personen sind, die Beauftragung und Erteilung von Anweisungen an Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrbetriebes sowie eine qualitätsvolle praxisorientierte Ausbildung auf Hochschulniveau sicherzustellen, sowie im Rahmen der Qualitätssicherung die Beauftragung und die Erteilung von fachlichen Anweisungen an Studiengangsleitungen und an Leitungen von akademischen Organisationseinheiten.
die Erteilung von Lehraufträgen auf Grund von Vorschlägen oder nach Anhörung des Kollegiums;
die Vertretung des Kollegiums nach außen sowie die Vollziehung der Beschlüsse des Kollegiums;
Verleihung akademischer Grade und deren Widerruf sowie Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade.
Vorschläge für die Leitungen von akademischen Organisationseinheiten und von Lehr- und Forschungspersonal an den Erhalter;
Beauftragung und Mitwirkung an der Durchführung externer Qualitätssicherungsverfahren im Einvernehmen mit dem Erhalter.