Recht und Personalrecht
Leitung
Jurist
Unsere Abteilung stellt sich vor
Die Hochschullandschaft war in den letzten Jahren und Jahrzehnten einem gravierenden Wandel unterworfen. Bis in die 1990er Jahre waren Universitäten der Inbegriff des tertiären Bildungssektors, seitdem etablierten sich neben Privatuniversitäten auch Fachhochschulen als Bildungsanbieter in diesem Segment. Auf europäischer Ebene nahm man sich der Vereinheitlichung der akademischen Studienplangestaltung an und erschuf den Bologna-Prozess, der im Wesentlichen den dreistufigen Studienaufbau angloamerikanischer Prägung übernimmt und in weiten Teilen das traditionelle Diplomstudium abgelöst hat.
Fachhochschulen befinden sich seit mittlerweile 20 Jahren an einer besonderen Schnittstelle zwischen privaten und staatlichen Bildungseinrichtungen. Obgleich von privaten Gesellschaften oder Vereinen gegründet und erhalten, werden sie doch in ganz überwiegendem Ausmaß durch Bund und Länder finanziert. Mit der Reform des Fachhochschulstudiengesetzes 2012 und der Einführung eines Kollegiums für Fachhochschulen wurde schließlich der Weg hin zu einer den Universitäten ähnlichen akademischen Struktur geebnet, die organisatorisch von der privatrechtlichen Struktur des Erhalters getrennt ist.
Die oben angesprochene Schnittstelle führt jedoch auch zu einem schwierigen Spagat zwischen dem Anspruch auf unabhängige Forschung und Lehre und dem notwendigen Praxisbezug bzw. der gewünschten Berufsfeldorientierung, die das prägende Element der Ausbildung an einer Fachhochschule ist.
In diesem spannenden und herausfordernden Umfeld mit vielen rechtlichen, organisatorischen und praktischen Umwälzungen ist es naheliegend, dem Recht des tertiären Bildungssektors an sich seine Aufmerksamkeit zu widmen.
Was wir machen
Unsere Abteilung nimmt in erster Linie eine interne Beratungsfunktion wahr und informiert, unterstützt und berät die Hochschulleitung, das Kollegium und die Akademia sowie alle MitarbeiterInnen der FH OÖ in rechtlichen Angelegenheiten. Davon unabhängig verfügen wir über jahrelang aufgebaute Erfahrung in spezifisch hochschulrechtlichen Fragestellungen und sind in dieser Hinsicht auch mit anderen Hochschulen vernetzt.
Das Team
Mag. Dr. iur. Christian Schweighofer studierte Rechtswissenschaften in Linz und Wien. Er dissertierte zum Thema „Zulässigkeitsschranken befristeter Dienstverhältnisse am Beispiel der Mitglieder des Lehrkörpers von Fachhochschulen“. Der geprüfte Rechtsanwalt ist seit 2004 Leiter der Abteilung „Recht und Personalrecht“ an der Fachhochschule Oberösterreich, Mitherausgeber der ReiheLinde Praktiker Skripten, der Neuen@Hochschulzeitung (N@HZ) und Autor zahlreicher facheinschlägiger Publikationen zu den Themen Arbeits-, Hochschul- und Europarecht sowie Lektor an der Fachhochschule OÖ. Mit Entschließung vom 19.01.23 wurde ihm der Berufstitel Professor vom Bundespräsidenten verliehen. Sein Forschungsschwerpunkt umfasst folgende Themen:
- Möglichkeiten und Schranken der arbeitsvertraglichen Befristung
- sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Einordnung nebenberuflich Lehrender
- neue Phänomene der Arbeitswirklichkeit (Home Office, Telearbeit)
- Diskriminierungsrecht
Mag. Vincent M. Nordmeyer studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz (10/2015 – 5/2019), wo er auch als Studienassistent am Institut für Zivilrecht tätig war. Nach einer Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärter und Rechtspraktikant bei Gericht ist Mag. Nordmeyer seit November 2021 Jurist in der Abteilung Recht & Personalrecht der Fachhochschule OÖ. Seine Tätigkeitsfelder liegen hier vor allem in den Bereichen Vergaberecht, allgemeines Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Hochschulrecht. Einen Forschungsschwerpunkt des Mitarbeiters stellt überdies das Sachen- und Exekutionsrecht dar, insbesondere das Recht der Kreditsicherung (dazu erschien etwa die Publikation „Das Pfandrecht an Superädifikaten bei Vereinigung von Grund- und Gebäudeeigentum“ in den Juristischen Blättern [JBl 2020, S 78 ff und 148 ff]). Mit ausgewählten pfandrechtlichen Problemen beschäftigt sich Mag. Nordmeyer zurzeit auch im Rahmen seiner Dissertation zum Thema „Rangfragen im Hypothekenrecht".
Ausblick in die Zukunft
So wie sich die vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Lebens- und Arbeitsrealität der Fachhochschul-Studierenden in den letzten Jahren kontinuierlich gewandelt haben, bleiben in letzter Konsequenz auch hochschulische Strukturen davon nicht unbeeinflusst. Besonders die Aufgaben und die Rolle des Kollegiums werden auch in rechtlicher Hinsicht noch Diskussionen auslösen. Die Frage der vertraglichen Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse von wissenschaftlichem Personal wird im Hinblick auf den Wettbewerb der Hochschulen untereinander immer wichtiger. Die zunehmende internationale Vernetzung der Fachhochschule wird verstärkt zu Fragen der Anerkennung bzw. Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade führen. Je intensiver und selbstverständlicher EDV-unterstützte Lehr- und Lernmethoden (E-learning, blended learning, Fernstudiengänge) genützt werden, umso mehr werden sich auch datenschutzrechtliche Fragen stellen. Dieser Ausblick garantiert auch für die Zukunft ein spannendes wissenschaftliches Umfeld.