Kooperationsrichtlinien
Zuletzt geändert / last adaptation: Juni 2024
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1. Anbahnung von Kooperationen
Kommt es zu einer Einigung betreffend die Vereinbarung einer Zusammenarbeit, so können Unternehmen und selbständige Coaches das dafür vorgesehene Online-Formblatt ausfüllen bzw. eine Vertragsausstellung über unser Bestellformular anfordern.
2. Dauer von Kooperationen
Kooperationen sind auf die im jeweiligen Vertrag oder Formblatt festgelegte Dauer begrenzt. Bei gemeinsam organisierten Veranstaltungen endet die Zusammenarbeit mit der Durchführung des Events bzw. mit der Übermittlung von Unterlagen.
3. Finanzielle Kompensation
Der Alumni Club FH OÖ und seine Partner*innen stellen sich gegenseitig keine Kosten in Rechnung, welche ihnen jeweils im Kontext der Zusammenarbeit entstehen (Ausnahme: Career Zone-Profile). Dies bedeutet z.B., dass der Alumni Club FH OÖ etwaige Differenzen zum Normalpreis nicht erstatten muss, die sich aus Ermäßigungen oder geldwerten Vorteilen ergeben, die dessen Mitgliedern von Partnern gewährt werden.
Zudem erklären sich Partner*innen bereit, keine Honorare für Vorträge oder Workshops, welche von ihren Vertreter*innen gehalten werden, zu verlangen. Ausnahmen müssen im Vorfeld schriftlich vereinbart werden. Der Alumni Club FH OÖ verlangt seinerseits keine Aufwandsentschädigung für seine Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen. Überdies werden vom Alumni Club kostenlos Werbeaktivitäten für Events durchgeführt.
Selbständige Coaches und Vereinsmitglieder, welche vom Alumni Club FH OÖ mit der Durchführung von Veranstaltungsformaten beauftragt werden, haben selbstverständlich einen Anspruch auf ein Honorar, dessen gewünschte Höhe sie uns bekanntgeben können. Wir jedoch darum zu beachten, dass der Alumni Club den Höchstsatz, welchen die FH OÖ pro Lehreinheit bezahlt (aktuell EUR 90,-/Stunde) bezahlt, gemäß des Vorstandsbeschlusses vom 25.09.2019 nicht maßgeblich überschreiten darf.
4. Fotografieren auf Veranstaltungen
Die Vertreter*innen von Partnerunternehmen, welche im Zuge einer Veranstaltung öffentlich auftreten, erklären sich - sofern im Vorfeld nicht explizit anders vereinbart - damit einverstanden, dass sie während des Events von Vertreter*innen des Alumni Clubs FH OÖ fotografiert werden. Die Fotos werden zu Dokumentationszwecken auf den Online-Kommunikationskanälen des Alumni Clubs sowie ggf. in Drucksorten veröffentlicht (siehe Vereinsregeln).
Kooperationspartner*innen, die ihrerseits Fotos von den Teilnehmer*innen an der Veranstaltung machen möchten, wird jedoch ausdrücklich dazu geraten, die dafür nötige Erlaubnis im Vorfeld schriftlich von den jeweiligen Personen einzuholen. Vertreter*innen des Alumni Clubs FH OÖ verpflichten sich dazu, vor Events, die außerhalb der Räumlichkeiten der FH OÖ stattfinden, bei Partner*innen eine Erlaubnis zum Fotografieren einzuholen. Diese kann sowohl in mündlicher Form vor Ort als auch in schriftlicher Form (z.B. per Formblatt) erteilt werden.
5. Wechselseitige Werbung
Der Alumni Club FH OÖ erlaubt seinen Kooperationspartnern, im Rahmen von gemeinsam organisierten Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der FH OÖ eigene Werbemittel (z.B. Roll-Ups, kleinere Plakate usw.) im Hintergrund gut sichtbar zu platzieren. Die Partner*innen stimmen ihrerseits zu, dass der Alumni Club FH OÖ bei Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten des Unternehmens abgehalten werden, bei Bedarf Werbemittel des Clubs gut sichtbar im Hintergrund platzieren darf.
Darüber hinaus stellt der Alumni Club sicher, dass gemeinsame oder Partner-Events zielgruppenwirksam online beworben werden. Zu den in diesem Zusammenhang angebotenen Leistungen zählen mitunter das Gestalten von Ankündigungsbeiträgen auf der offiziellen Webseite, das Publizieren von Werbebeiträgen in sozialen Netzwerken sowie das Anteasern und Featuren im monatlichen Club-Newsletter. Dieser Service wird kostenlos erbracht.
6. Nutzung von Räumlichkeiten der FH OÖ
Kooperationspartner*innen, welche am FH OÖ Campus Linz Veranstaltungen abhalten, können die hier verfügbaren Räumlichkeiten für die Dauer der Veranstaltung kostenlos nutzen. Bis zu drei Unternehmensvertreter*innen, welchen im Rahmen der Veranstaltung eine tragende Rolle zukommt, erhalten ein kostenloses Ausfahrtsticket aus der öffentlichen Parkgarage. Sollte die Veranstaltung an einem anderen Campus der FH OÖ abgehalten werden, so sind die Rahmenbedingungen im Vorfeld gesondert abzustimmen und schriftlich festzuhalten.
7. Empfehlungen für die Terminvereinbarung
Erfahrungsgemäß bietet sich bei Terminen, die unter der Woche (Montag bis Donnerstag) stattfinden, das Zeitfenster zwischen 16:30 und 21:00 Uhr an. Werden programmtechnisch umfangreiche Veranstaltungen ausgerichtet, empfehlen wir Termine am Freitagnachmittag zu wählen, wobei sich hier in der Vergangenheit das Zeitfenster von 14:00 bis 18:00 Uhr bewährt hat.
8. Bereitstellung eines Caterings
Um die Teilnehmer*innen nach dem Abschluss einer Firmenführung noch länger zum Netzwerken im Haus zu halten, hilft erfahrungsgemäß das Angebot eines kleinen Caterings, z.B. in Form von Brötchen und Getränken. Dies erfolgt jedoch immer im eigenen Ermessen und - sofern nicht explizit anders vereinbart - auf Kosten des Unternehmens.
9. Absage von Veranstaltungen
Das Erreichen einer bestimmten Teilnehmer*innenzahl für eine Veranstaltung kann nicht garantiert werden. Durch die Angabe der Mindestzahl an Teilnehmer*innen (siehe Formblätter) legen Partner*innen fest, ab wie vielen Personen eine Veranstaltung zustande kommt. Ist bereits im Vorfeld des Events absehbar, dass diese Anzahl unterschritten wird, erfolgt die Absage der Veranstaltung - je nach Format - entweder durch den Alumni Club FH OÖ oder die Partner*innen selbst. Vor der offiziellen Absage erfolgt jedoch eine Rücksprache mit jenem Kontakt, den das Unternehmen dem Verein angegeben hat. Erfahrungsgemäß ist bei Veranstaltungen mit einer No-Show-Quote zwischen 10% und 25% zu rechnen. Der Alumni Club FH OÖ bemüht sich zwar darum, mit entsprechenden Maßnahmen die angemeldeten Teilnehmer*innen auch zum Erscheinen zu motivieren, kann den Erfolg dieser Bemühungen aber nicht garantieren. Unsere Partner*innen nehmen dies zur Kenntnis.
Werden selbständige Coaches mit der Durchführung eines Workshops oder Coachings beauftragt, so behält sich der Alumni Club FH OÖ das Recht vor, diese abzusagen oder zu verschieben, wenn bereits im Vorfeld absehbar ist, dass die Mindestanzahl an Teilnehmer*innen (8 Personen) nicht erreicht wird. Die Entscheidung darüber, ob der Workshop abgesagt oder verschoben werden muss, wird dem*der Trainer*in frühestmöglich, spätestens jedoch sieben Tage vor dem Event, mitgeteilt. Im Falle einer kurzfristigen Absage (<7 Tage) hat der*die Trainer*in Anspruch auf die Durchführung des Workshops/Coachings zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der nächsten sechs Monate). Muss ein Auftrag kurzfristig von dem*der Trainer*in abgesagt werden, so besteht zwar die Möglichkeit, aber kein Anspruch darauf, die vereinbarte Leistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.
10. Bereitstellung von Unterlagen
Stellen Partner*innen Unterlagen eines Events (Präsentationen, PDF-Dokumente usw.) zur Verfügung, so dürfen diese allen Mitgliedern des Alumni Clubs FH OÖ als Download zugänglich gemacht werden. Unterlagen, welche exklusiv für die zahlenden Teilnehmer*innen eines vom Alumni Club FH OÖ beauftragten Workshops gedacht sind, werden jedoch auch ausschließlich an diese weitergegeben.
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