Campusordnung Hagenberg
Eine Lehr- und Forschungseinrichtung braucht für bestimmte Bereiche Verhaltensregeln für die zahlreichen am Campus tätigen Menschen. Rücksichtsvolles Verhalten wird von allen, die die Räume und Einrichtungen des Campus Hagenberg nutzen, erwartet. Unsere Campusordnung regelt die Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Infrastruktur.
Alle Ordnungen und Richtlinien sind in der aktuell geltenden Fassung auf unserer Homepage verfügbar. Für Studierende sind sie Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Unkenntnis schützt nicht vor den Folgen bei Verstößen.
HAUSORDNUNG
1. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Nutzer*innen, insbesondere Studierende und interne und externe Mitarbeiter*innen der Fakultät für Informatik, Kommunikation und Medien, FH OÖ Studienbetriebs GmbH, Softwarepark 11, 4232 Hagenberg und umfasst alle ihr zugehörigen Räume und Flächen. Campus- und Raumpläne finden Sie auf unserer Homepage und Angehörige des FH Campus Hagenberg auch auf der Lern- und Kommunikationsplattform.
Für Studierende und Lehrgangsteilnehmende ist die Hausordnung Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Unkenntnis dieser Hausordnung schützt nicht vor den Folgen von Verstößen gegen diese.
2. Grundsätzliches
Allen Nutzer*innen wird die größtmögliche Pflege und Schonung aller Gebäude und Flächen (Räume und deren Ausstattungen, Außenbereiche, Parkplätze, Tiefgarage, Fahrradabstellplätze, etc.) nahe gelegt. Durch verantwortungsvolles Verhalten am Campus kann eine Verminderung der Reparatur-, Betriebs- und Wartungskosten erreicht werden. In den Räumlichkeiten (innen) des FH OÖ Campus Hagenberg gilt absolutes Rauchverbot. Jede Art von parteipolitischer Betätigung ist untersagt.
3. Zutrittssystem
Die meisten Räume und damit auch unsere technischen Einrichtungen sind mit einem elektronischen Zutrittskontrollsystem gesichert. Der Ausweis für Studierende berechtigt die Benutzer*innen zur Nutzung von individuell freigegebenen Räumen. Die leichtfertige Verwendung des Ausweises ist zu unterlassen, da alle Transaktionen protokolliert werden. Das Außerkraftsetzen der Zutrittskontrolle – Stichwort „Mistkübel in die Türe“ – stellt ein potentielles Problem dar, da davon auszugehen ist, dass dieses Außerkraftsetzen von einer der Personen durchgeführt wurde, die sich laut Schließsystem im Raum befunden haben. Geht nun gerade in diesem Zeitraum ein Gerät „verloren“, so werden die vom Schließsystem registrierten Personen zur Verantwortung gezogen. In einigen besonders "sensiblen“ Labors, in Stiegenhäusern und Gängen, sowie im Bereich von Eingangstüren und Parkplätzen ist eine Videoüberwachungsanlage installiert, die die Aufzeichnung der Geschehnisse in diesen Räumen über Tage hinweg erlaubt.
4. Lärmvermeidung
Aus Respekt gegenüber Kolleg*innen bitten wir, sich vor Hörsälen, Labors, etc. ruhig zu verhalten. Unterhaltungen sind in angemessener Zimmerlautstärke zu führen. Ist eine überdurchschnittliche Lärmentwicklung erforderlich (Veranstaltungen; Inbetriebnahme von Maschinen udgl), so muss vorher die Administration verständigt werden.
5. Parkplätze
Für Studierende stehen gekennzeichnete Parkplätze im Freibereich hinter dem Gebäude FH3 und dem Studentenheim 6 zur Verfügung. Auf dem Parkplatz hinter der FH3 befinden sich vier E-Ladestationen der LINZ AG, bei denen E-Autos rundum die Uhr geladen werden können.
Die FH-Tiefgarage und die dort befindlichen E-Ladestationen sind ausschließlich für berechtigte Personen reserviert. Die Gästeparkplätze der FH im Einfahrtsbereich der FH1-Tiefgarage sind freizuhalten. Öffentliche Parkplätze sind im Campusplan eingezeichnet. Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten müssen unter allen Umständen freigehalten werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin abgeschleppt.
6. Abstellen von Fahrrädern
Abstellflächen für Fahrräder befinden sich in der Tiefgarage zwischen FH1 und FH2.
7. Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich untersagt. Mitarbeiter*innen und Studierende, die auf speziell ausgebildete Hunde zur Kompensation ihrer Beeinträchtigung oder zu therapeutischen Zwecken angewiesen sind, können beim Dekanat eine Ausnahmebewilligung beantragen.
8. Schließfächer
Vor dem Hörsaal HS2 im FH-Gebäude FH1 befinden sich Schließfächer (Garderobenschränke), die von den Studierenden angemietet werden können. Bei der Ausgabe des Schlüssels ist eine Kaution in der Höhe von € 7,– zu entrichten, die bei Rückgabe des Schlüssels wieder ausbezahlt wird. Die Höhe der Miete ist von der Mietdauer abhängig und beträgt für ein Semester € 3,-. Bitte wenden Sie sich an die Administration, FH1, Ebene 1.
9. Hinweis zu Fotos und Videoaufnahmen
Studierende nehmen zur Kenntnis, dass von der FH OÖ am Campus hergestellte Fotos und Videoaufnahmen (insbesondere bei Veranstaltungen) zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen. Bild- und Tonaufnahmen von Lehrveranstaltungen sind ausnahmslos nur mit vorheriger Genehmigung der Lehrenden gestattet.
10. Konsumieren von Speisen und Getränken
Das Essen und Trinken ist in Lehrveranstaltungsräumen nicht erlaubt.
11. Laborbenutzung
Die Räumlichkeiten sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Bei Beendigung einer Übung – speziell dann, wenn es sich um die letzte Übungseinheit eines Tages handelt – ist auch darauf zu achten, dass die Bildschirme und die Beleuchtung (NICHT die PCs!) ausgeschaltet werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass bei Verlassen der Räume alle Fenster geschlossen werden.
Die Netzwerkverkabelung der Labor-PCs darf nicht verändert werden.
Schadensfälle und Störungen sind umgehend zu melden: IT Servicedesk (+43 50804 DW 15000 oder servicdesk@fh-ooe.at).
In fast allen Labors und Hörsälen gibt es Telefone für interne Gespräche zu anderen FH-Nebenstellen sowie für Notrufe Feuerwehr (122), Rettung (144) und Polizei (133).
12. Sicherheit
Die Lagerung oder Nutzung von brandgefährlichen, explosiven oder giftigen Stoffen am Campusgelände, sowie die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen (zB Waffen) ist verboten. Das Hinauslehnen aus Fenstern bzw. das Hinauswerfen von Gegenständen aus den Fenstern ist untersagt. Für den Einsatz und die Nutzung der diversen Ausstattungen (Personenaufzüge, Lastenaufzug, technische Gerätschaften etc.) sind die jeweiligen Bedienungsanleitungen zu beachten bzw. den Anweisungen des geschulten Personals Folge zu leisten. Fluchtwege und Ausgänge müssen nach Maßgabe der feuerpolizeilichen Bestimmungen freigehalten werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Türen, welche Brandabschnitte und Rauchabschnitte abschließen, im offenen Zustand nicht fixiert werden dürfen, sodass deren Funktion als Abschlusstüre nicht beeinträchtigt wird. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Brandschutzordnung sowie auf die Informationen zum „Verhalten im Brandfall“ verwiesen.
13. Müllentsorgung
Zur Entsorgung von Abfällen aller Art sind die jeweils dafür vorgesehenen Behältnisse zu verwenden. Eine Ablagerung von Abfällen an einem anderen Ort (auch neben den Abfallbehältern) ist verboten. Sperrmüll ist selbst abzutransportieren. Zigarettenkippen sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.
In die Abflüsse in den Sanitäranlagen dürfen keine festen Gegenstände (Speisereste etc.) geworfen werden. Auch das Entleeren von Flüssigkeiten, die eine Verstopfung oder Verunreinigung der Abflüsse herbeiführen können, ist untersagt.
14. Schneeräumung
Die Schneeräumung wird von der Fakultät organisiert. Fahr- und Gehwege müssen frei bleiben, sodass die Schneeräumung nicht behindert wird.
15. Allgemeine Informationsflächen und Aushänge
Aushänge und Plakate sind nur an den dafür bestimmten freien Informationsflächen und nur nach Zustimmung der Administration (Unterschrift, Stempel) zulässig. Die Zuweisung von Informationsflächen wird widerrufen, wenn wiederholt eine widmungswidrige Verwendung festgestellt wird.
16. Haftung
Nutzer*innen sind zum Ersatz jenes Schadens verpflichtet, der durch ihr fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten durch Nichtbeachtung dieser Hausordnung an den gemeinschaftlichen Räumen und Geräten entsteht. Die Behebung einer Beschädigung oder Reinigung einer Verschmutzung ist durch die haftenden Nutzer*innen auf ihre Kosten zu veranlassen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist der Schaden nicht beseitigt, kann der Erhalter des FH OÖ Campus Hagenberg auf Kosten der Betreffenden den Auftrag zur Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand geben. Schäden an Wasserleitungsrohren, Ablaufrohren sowie Dachschäden sind sofort dem Gebäudemanagement zu melden. Dasselbe gilt für andere für die Allgemeinheit wichtige Vorkommnisse wie Brand, Einbruch etc. – auch dann, wenn diese lediglich Teile der Anlage betreffen. Die Haftung erstreckt sich in gleicher Weise auch auf Angehörige, Besucher*innen, Handwerker etc.
BENUTZUNGSRICHTLINIE
1. Benutzungsbewilligung
Die Studiengänge stellen eine leistungsfähige Netzwerk-, Telekommunikations-, Rechner- und A/V-Medieninfrastruktur zur Verfügung. Studierende erhalten eine Benutzungsbewilligung und werden somit zu Benutzer*innen.
Die Benutzungsbewilligung kann in Sonderfällen eingeschränkt, verweigert oder vom Nachweis spezieller Fachkenntnisse abhängig gemacht werden.
Eine Weitergabe der Benutzungsbewilligung und/oder von Passwörtern an andere Personen ist unzulässig und hat den Entzug der Benutzungsbewilligung für die Dauer von mindestens einem Monat zur Folge. Benutzer*innen, welche die zugeteilten Ressourcen in irgendeiner Art und Weise missbrauchen – z. B. durch vorschriftswidrige Verwendung von Netzwerkressourcen wie Homepage, E-Mail- und FTP-Dienst etc. – oder der Studienbetriebsordnung zuwiderhandeln, kann die Benutzungsbewilligung durch die jeweilige Studiengangsleitung entzogen werden.
Die Benutzungsbewilligung endet mit dem Ausscheiden aus dem Studiengang (mit oder ohne Abschluss) sowie durch Abmeldung oder Entzug der Benutzungsbewilligung. Mit Ende der Benutzungsbewilligung werden alle Zugangsberechtigungen sowie die gespeicherten Daten der Benutzer*innen gelöscht.
2. Rechte und Pflichten
Die Benutzer*innen sind gemäß der Benutzungsbewilligung berechtigt, nach Maßgabe der vorhandenen und der ihnen zugeteilten Ressourcen alle für die Bearbeitung ihrer Aufgaben im Rahmen des Studiums notwendigen Einrichtungen und sonstigen Betriebsmittel mit der gebührenden Sorgfalt in Anspruch zu nehmen.
Die Benutzer*innen tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Benutzungsbewilligung. Bei mutwilligen und/oder fahrlässig verursachten Beschädigungen besteht Schadensersatzpflicht.
Werden Kopien von Programmen und/oder Daten, welche die Studiengänge zur Verfügung stellen, widerrechtlich angefertigt, haften die Benutzer*innen gegenüber dem Lizenzgeber und/oder Eigentümer.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und die Lizenzrechte sind in allen Fällen zu beachten.
Insbesondere ist den Benutzer*innen das eigenmächtige Installieren jeglicher Software ohne Absprache mit der Lehrveranstaltungsleitung strengstens untersagt.
Sämtliche Missbräuche und Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen seitens der Benutzer*innen, wie z.B. Verstöße im Sinne des Wiederbetätigungs- oder des Pornografiegesetzes, werden umgehend zur Anzeige gebracht.
3. Benutzungsregeln für das Internet-Portal
- Die Verwendung jeglicher Information oder jeglichen Materials erfolgt auf eigene Gefahr. Bei etwaigen Schäden kann die Hochschule als Betreiber dieses Portals nicht haftbar gemacht werden.
- Die Benutzer*innen stimmen zu, dass sie keine der folgenden Handlungen während der Benutzung dieses Portals durchführen werden:
- Zugriffe auf Geräte oder Ressourcen, auf die die Benutzer*innen keine Zugriffsrechte haben;
- das Kopieren oder Vervielfältigen jeglicher Daten, die urheberrechtlich geschützt sind ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Rechtsinhaberin/des Rechtsinhabers;
- die Durchführung jeglicher Attacken auf das Netzwerk, wie Port Scans, DoS/DDoS Attacken, Packet Floods, Replays oder Injection, Session Hijacking oder Interception oder ähnlicher Aktivitäten;
- die Verbreitung jeglicher Schadsoftware, wie Viren, Trojaner, Würmer etc.;
- die Installation von Software, die Manipulationen an Hardware oder Software von Fremdgeräten durchführt, wie z.B. Key Logger, Registry Keys oder andere ausführbare Programme, wie Skripte oder aktive Applikationen.
- Die Benutzer*innen verpflichten sich dazu
- den zur Verfügung gestellten Zugang in voller Verantwortung und mit Rücksicht auf die Sicherheit und Privatsphäre der Mitbenutzer*innen und Netzwerkressourcen zu verwenden;
- auf keinerlei diskriminierende, pornografische, gewalttätige oder rechtswidrige Inhalte jeglicher Form über diesen Zugang bewusst zuzugreifen oder solche zu verbreiten;
- im WLAN der FH keine eigenen Hotspots (insbesondere mit Smartphones und anderen Mobilgeräten) einzurichten oder zu betreiben. Anmerkung: Der Betrieb von privaten Hotspots ist streng untersagt (z.B. Download von großen Dateien ohne Studiums-Relevanz etc.), um Störungen und Beeinträchtigungen des örtlichen WLANs zu vermeiden!
- Die
FH behält sich als Betreiber das Recht vor, jegliche Kommunikation, die
über diesen Zugang stattfindet, aufzuzeichnen und zu überwachen, um die
Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen.
- Die Benutzer*innen nehmen zur Kenntnis, dass die Verletzung dieser Regeln zum sofortigen Entzug der Zugriffsrechte und in schwerwiegenden Fällen auch zu Schadensersatzforderungen und Anzeigen führen kann.
4. Ausweis für Studierende
Bei der Immatrikulation erhalten Studierende einen Ausweis, der für das elektronische Zutrittssystem der FH-Gebäude sowie für das Drucken und Kopieren verwendet wird. Wird ein Ausweis fahrlässig beschädigt bzw. verloren, so werden für die Neuausstellung € 10,- Beschaffungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Die Gültigkeit des Ausweises kann bei gültiger Inskription am Servicepoint in der FH2, Ebene 2 verlängert werden.
5. Datensicherung
Die Verantwortung für die Sicherung aller benutzerspezifischen Programme und/oder Daten, insbesondere vor unsachgemäßer Verwendung, Verlust bzw. Zerstörung bei der Verarbeitung und/oder Speicherung dieser Dateien, obliegt grundsätzlich den Benutzer*innen.
Auf Grund der großen Datenmengen ist es derzeit technisch nicht möglich, Sicherungskopien aller Benutzer*innendaten in kurzen Abständen zu erstellen. Bei einem jederzeit möglichen Ausfall der Server ist mit einem Verlust der eigenen Daten zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, alle wichtigen Daten auf eigenen Datenträgern (z.B. CD-R, DVD oder USB-Stick) regelmäßig zu sichern.
6. Datenschutz
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen sind die rechtlichen Vorgaben des nationalen Datenschutzgesetzes (DSG) und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) einzuhalten. Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten an der FH Oberösterreich sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.fh-ooe.at/datensch... angeführt.
Die Mitarbeiter*innen der Studiengänge sind berechtigt, bei Verdacht der missbräuchlichen Verwendung der IT-Infrastruktur oder bei einem Verstoß gegen die Benutzungsrichtlinien alle gespeicherten Daten der Benutzer*innen zu überprüfen sowie gegebenenfalls den von einzelnen Benutzer*innen verursachten Datenverkehr zu überwachen.
Sämtliche Netzzugriffe können protokolliert und überprüft werden.
Die Daten aller Computerbenutzer*innen, insbesondere deren Passwörter und E-Mail-Nachrichten, unterliegen dem Schutz der Privatsphäre bzw. dem Briefgeheimnis. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte bzw. die Ermöglichung eines unerlaubten Zugriffs auf die IT-Infrastruktur durch Dritte ist unzulässig und hat ein Disziplinarverfahren zur Folge.
7. Homepages
Im Rahmen von Lehrveranstaltungen und/oder auf Privatinitiative hin können von Benutzer*innen offizielle und/oder private Homepages auf Servern erstellt und über das Internet veröffentlicht werden. Grundsätzlich sind Benutzer*innen für den Inhalt dieser Homepages selbst verantwortlich.
In den Homepages dürfen keine beleidigenden, anstößigen (z.B. sexistische oder pornografische), rassistische oder kriminelle (z. B. Computerviren) Inhalte oder Links zu solchen Inhalten präsentiert werden. Außerdem dürfen keinerlei durch ein Copyright geschützte Inhalte oder Links zu solchen Inhalten enthalten sein. Enthaltene Links dürfen nicht durch ein Passwort geschützt werden.
Die Homepages dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden und dürfen keine Werbeeinschaltungen (z.B. Banner) enthalten.
Auf den Homepages dürfen keine Gateway-Sites eingerichtet werden, die nur Zutritt zu anderen Homepages ermöglichen.
Grundsätzlich ist jede Vorgehensweise oder Aktivität, die dem Ruf oder dem Ansehen der Studiengänge oder den Mitarbeiter*innen schaden könnte, unzulässig.
8. Sanktionen
Bei Zuwiderhandlung werden je nach Vergehen folgende Maßnahmen ergriffen: Löschen der betroffenen Dateien, vorübergehender oder dauerhafter Entzug der Benutzungsbewilligung bis hin zur Erstattung einer Anzeige (bei strafrechtlicher Relevanz), ggf. sogar das Ausscheiden aus dem Studium ohne Abschluss.
BIBLIOTHEKSORDNUNG
Die Bibliotheksordnung ist hier verfügbar.
BRANDSCHUTZORDNUNG
Die vorliegende Brandschutzordnung ist für alle Gebäudeteile gültig: