Förderungen und Beihilfen

Zahlreiche Förder- und Beihilfemöglichkeiten!

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Sie sind sich unsicher welche Beihilfe für Sie passen könnte und möchten sich einen Überblick verschaffen?

Finden Sie hier die richtige Kursförderung!


Bildungskarenz

Sie werden für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt. Sie erhalten in dieser Zeit keinen Lohn bzw. kein Gehalt. Wenn Sie jedoch alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie in dieser Zeit vom AMS ein Weiterbildungsgeld. Sie können innerhalb von 4 Jahren insgesamt bis zu 12 Monate für Ihre Weiterbildung nutzen.

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Bildungsteilzeit

Sie kürzen Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um 25–50 %. Sie arbeiten weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche. Sie nutzen mindestens 10 Stunden pro Woche für Ihre Aus- oder Weiterbildung. Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal aber 24 Monate. Sie konsumieren die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren – gerne auch in Teilen.

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Selbsterhalter*innen-Stipendium

„Selbsterhalter*innen“ sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 8.580,–/Jahr erzielt haben. Das Einkommen der Eltern spielt beim Selbsterhalter*innen-Stipendium, im Gegensatz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.

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OÖ Bildungskonto

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung. Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (diese sind innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen).

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AMS - Ausbildungs- & Weiterbildungsdatenbank

Das AMS unterstützt Ihre Aus- und Weiterbildung – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Voraussetzungen. Informieren Sie sich hier, welche Aus- und Weiterbildungen es gibt sowie wann und wie wir Sie unterstützen.

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Bildungskosten abschreiben - Lohnsteuerausgleich

In der Regel sind Aus und Weiterbildungen in Österreich steuerlich abzugsfähig.

Hier erfahren Sie welche Möglichkeiten sie zur steuerlichen Absetzbarkeit ihrer Aus- und Weiterbildung haben.

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