Stipendium für Qualifikationsarbeiten zu LGBTIQQAA*- relevanten Themen für das Studienjahr 2024/25
Queer@hochschulen bietet die Möglichkeit einer Förderung von Dissertationen, Diplom-, Bachelor und Masterarbeiten zu LGBTIQQAA*-relevanten Themen. Du denkst, deine Qualifikationsarbeit könnte passen? Finde hier alle Infos!
Wer ist queer@hochschulen?
Ziel von queer@hochschulen ist die Unterstützung von LGBTIQQAA* (lesbisch, schwul, bi, trans, inter, queer, questioning, asexuell, aromantisch u.v.a.) Personen, die an österreichischen Hochschulen studieren und/oder arbeiten, sowie das Sichtbarmachen von LGBTIQQAA*-Personen bzw. -Lebensweisen im Hochschulkontext in ihrer vollen Vielfalt. Im Rahmen dieses Ziels sollen LGBTIQQAA*-relevante Veranstaltungen und - Kooperationen unterstützt, sowie die Gründung und das Fortbestehen von LGBTIQQAA*-Gruppen an Hochschulen gefördert werden. Des Weiteren ist es Ziel von queer@hochschulen die Durchführung von Forschungsprojekten und Studien mit LGBTIQQAA*-Bezug zu fördern.
Gefördert werden noch nicht abgeschlossene laufende Qualifikationsarbeiten (d.h. Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten, Dissertationen) zu LGBTIQQAA*-relevanten Themen in allen wissenschaftlichen Disziplinen; die an österreichischen Hochschulen entstehen (jedoch keine Lehrgänge, MBA-Studien oder Habilitationen). Es werden die Relevanz, wissenschaftliches Niveau und Innovationsgehalt beurteilt.
Wie hoch ist das Stipendium?
Jede Einreichung wird im Reviewprozess des wissenschaftlichen Beirats bewertet. Die förderwürdigsten Einreichungen erhalten ein Stipendium in der Höhe von minimal 300 Euro. In der Antragsperiode 2024/25 werden insgesamt Förderungen in der Höhe von maximal 3000 Euro vergeben.
Was sind die formalen Kriterien?
Einzureichen sind:
• eine ausführliche Beschreibung des geplanten Projektes auf Deutsch oder Englisch (Einleitung mit Forschungsstand und Ableitung der Forschungsfrage/ Zielsetzung, geplante Methodik, Literaturverzeichnis, erweiterte Literaturliste, Zeitplan) mit mindestens 2500 und maximal 3500 Wörter
• Empfehlungsschreiben der Betreuung (inkl. Machbarkeit der Arbeit und Qualifikation der einreichenden Person)
• Angaben zur Person: Name, E-Mail, Tele[1]fonnummer, Studienrichtung, Universität, Lebenslauf • Kontoinhaber*in und IBAN
Es ist pro Person nur eine Einreichung möglich. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt queer@hochschulen unter Einbezug der Reviews des wissenschaftlichen Beirats. Mitglieder von queer@hochschulen sind vom Stipendium ausgenommen.
Wo wird eingereicht?
Die Einreichung erfolgt per Mail an queerhochschulen.stipendium@gmail.com. Alle Anfragen bezüglich des Stipendiums sind ebenfalls an diese Mailadresse zu richten. Die zuständigen Ansprechpersonen sind Ingrid Wahl und Britta Harringer.
Wann ist die Einreichfrist?
16.12.2024
Wie wird die Einreichung beurteilt?
Für den Reviewprozess gibt es einen wissenschaftlichen Beirat, also ein Team an Reviewer*innen, welche in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen tätig sind. Jede Einreichung, die die Formalkriterien erfüllt, wird von mindestens zwei Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirates anhand eines standardisierten Reviewsheets beurteilt. Die am besten bewerteten Einreichungen werden prämiert.
Wann und wie werden die Stipendiat*innen informiert?
Die Verständigung erfolgt per Mail zwischen 24.02. und 03.03.2025.
Allgemeine Informationen
Die Förderung ist steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die Durchführung der Arbeiten nicht in Form eines Dienstvertrags oder Werkvertrags erfolgt und die Summe der Zuschüsse im Kalenderjahr nicht höher als die jährliche Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter*innen nach dem Studienbeihilfengesetz ist.
Rechtliche Hinweise
Die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten von den einreichenden Personen werden von queer@hochschulen und den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats elektronisch weiterverarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einreichungen früherer Preisträger*innen werden nur in Ausnahmefällen prämiert.
Für Preisträger*innen
Die Preisträger*innen erklären sich bereit, ihre Arbeit im Rahmen einer Verleihungsfeier vorzustellen. Des Weiteren räumen sie queer@hochschulen das Recht ein, für Zwecke der Kommunikation und der Medienbetreuung, insbesondere auf den Webseiten von queer@hochschulen, ihren Namen und das Thema der Einreichung zu nennen und Angaben zum Inhalt der Einreichung sowie ferner Angaben zur Person der Preisträger*innen und ggf. zu ihren bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten zu machen. queer@hochschulen werden keine Rechte an der kommerziellen Verwertung der Einreichung als Ganzes oder an Teilen davon eingeräumt. Im Fall der Publikation einer prämierten Arbeit verpflichten sich die Preisträger*innen, die seitens queer@hochschulen erfolgte Förderung in entsprechender Weise anzuführen (in einer Publikation z.B. als Erwähnung im Vorwort) und das Logo von queer@hochschulen in geeigneter Weise zu platzieren. Darüber hinaus ist queer@hochschulen ein Exemplar (PDF) der Veröffentlichung zu übereignen. Sollte eine der genannten Auflagen von Preisträger*innen nicht erfüllt werden, so behält sich queer@hochschulen das Recht vor, bereits ausgezahlte Preisgelder zurückzufordern.