Studienablauf

Wie ist ein Studienjahr aufgebaut? Welche Lehrveranstaltungen gibt es? Wann finden Prüfungen statt? Was ist bei Berufspraktika und Auslandssemster zu beachten? Alle Infos zum Studienablauf sind hier zu finden.

Eine junge Studentin blickt nach unten während sie eine Treppe nach oben geht.
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Akademischer Kalender

Das akademische Jahr an der FH Oberösterreich besteht aus zwei Semestern, Winter- und Sommersemester. Lehrveranstaltungen finden von Montag bis Samstag statt, wobei der Samstag vor allem den berufsbegleitenden Studiengängen und Blocklehrveranstaltungen vorbehalten ist.

Wintersemester Sommersemester
Lehrveranstaltungen Anfang September bzw. Anfang Oktober (je nach Studiengang) bis Mitte Februar Anfang März - Mitte Juli
Prüfungen während des Semesters - Februar während des Semesters - Juli
Weihnachts-/Osterferien 24. Dezember - 6. Jänner Palmsonntag - Ostermontag

Bitte beachten: Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeiten können je nach Studiengang und Fakultät variieren.

Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen werden in Einheiten zu jeweils 45 bzw. 50 Minuten durchgeführt. In der Regel finden Lehrveranstaltungen wöchentlich statt, Seminare und Workshops jedoch häufig als Blocklehrveranstaltungen. Fallweise werden Lehrveranstaltungen auch in den Abendstunden oder an Wochenenden (Samstagen) abgehalten. Berufsbegleitende Studiengänge an der FH OÖ sind bestmöglich auf die Bedürfnisse Berufstätiger abgestimmt.

Vorlesungen

Vorlesungen werden jeweils für alle Studierenden eines Semesters gemeinsam in einem Hörsaal abgehalten. Diese werden normalerweise am Semesterende mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung abgeschlossen.

Übungen

Übungen dienen der praktischen Vertiefung des Vorlesungsstoffs. Speziell in den technischen Gegenständen werden Übungen meist in Labors oder Studios abgehalten und in Teilgruppen durchgeführt. Die Gruppengröße richtet sich dabei nach der Art der Lehrveranstaltung und den dafür notwendigen Einrichtungen. Die Gruppeneinteilung erfolgt jeweils zu Beginn eines Semesters. Bei Übungen erfolgt in der Regel eine kontinuierliche Beurteilung während des Semesters. Die positive Absolvierung der Übung ist meistens die formale Voraussetzung für das Antreten zur zugehörigen Vorlesungsprüfung.

Integrierte Lehrveranstaltungen

Integrierte Lehrveranstaltungen sind eine Kombination von Vorlesung und Übung. Sie werden üblicherweise wie Vorlesungen abgehalten. Die Gestaltung einer integrierten Lehrveranstaltung liegt in der Verantwortung jedes/r Lehrbeauftragten. Integrierte Lehrveranstaltungen werden mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung abgeschlossen.

Praxisprojekte

Praxisprojekte werden während des Studienbetriebs regelmäßig - mit externen Partnern aus der Wirtschaft bzw. Organisationen - durchgeführt. Ein Projekt wird von Seite des Studiengangs durch eine/n Lehrende/n betreut.

Seminare und Workshops

Seminare und Workshops sind Lehrveranstaltungen, bei denen die eigenständige Erarbeitung von Themen, Präsentation und Diskussion in der Gruppe im Mittelpunkt stehen, u. a. auch als Begleitung zu Projekten.

Persönlichkeitsentwicklung (Social Skills)

Lehrveranstaltungen zu den Social Skills bereitet die Studierenden gezielt auf die praktischen Anforderungen des Lebens als Führungskraft vor, indem sie lernen, mit heiklen Führungssituationen unterschiedlicher Art gut umzugehen (z. B. Konflikte, Mitarbeitergespräche, Moderation, Präsentation).

Exkursionen

Exkursionen werden im Rahmen einzelner Lehrveranstaltungen durchgeführt, wobei die Teilnahme, wie bei den Lehrveranstaltungen selbst, verpflichtend ist. Anfallende Kosten (Eintritte, Übernachtungen etc.) sind von den Studierenden selbst zu tragen.

Wahlpflichtfächer

Im Rahmen ihres Studiums können die Studierenden individuelle Schwerpunkte im Rahmen von Wahlpflichtfächern setzen. Diese Fächer sind je nach Studium unterschiedlich und in den einzelnen Studienplänen näher erläutert.

Freifächer

Ergänzend werden regelmäßig Freifächer zu speziellen Themen angeboten u.a. auch zusätzliche Sprachkurse. Dies kann mit einem Kostenbeitrag verbunden sein.

Prüfungen

Vorlesungen werden durch eine schriftliche oder mündliche Prüfung am Semesterende abgeschlossen. Prüfungstermine werden zu Semesterbeginn mit dem/r LehrveranstaltungsleiterIn vereinbart. In Übungen, Seminaren und Projektarbeiten wird üblicherweise eine "begleitende Leistungsbeurteilung" angewendet. Es ist zu beachten, dass gewisse Lehrveranstaltungen nur nach erfolgreicher Absolvierung der zugehörigen Basislehrveranstaltungen begonnen werden können. Wird eine Prüfung nicht erfolgreich absolviert, so sind maximal zwei Wiederholungen möglich, wobei die zweite Wiederholungsprüfung in Form einer kommissionellen Prüfung durchgeführt wird.

Prüfungszeiten

Die letzten 2-3 Wochen jedes Semesters bzw. Anfang Februar/Anfang Juli sind für Prüfungen zu den vorangegangenen Lehrveranstaltungen reserviert. Andere Regelungen gibt es bei berufsbegleitenden Studiengängen, hier finden die Prüfungen während des Semesters statt.

Erfolgsnachweise

Jede/r Studierende erhält auf Wunsch einen Erfolgsnachweis (Zeugnis) über das Semester oder das ganze Studienjahr, z.B. zur Vorlage bei Behörden oder Stipendienstellen. Falls zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Ergebnisse vorliegen, wird dieser nur in einfacher Ausfertigung ausgestellt. Sobald alle Noten vorhanden sind, wird ein Exemplar gebührenfrei ausgehändigt.

Berufspraktikum

In allen Bachelor-Studien ist ein Berufspraktikum (Sonderregelungen bei berufsbegleitenden Studiengängen) vorgesehen, das in einem Unternehmen/Organisation außerhalb der FH OÖ absolviert wird. Geeignete Praktikumsplätze werden vom Studiengang in Zusammenarbeit mit den Studierenden organisiert. Initiativen der Studierenden in Form eigener Kontakte und Vorschläge sind sehr erwünscht. Während des Praktikums wird der/die Studierende durch eine/n Lehrende/n und eine/n VertreterIn des Unternehmens gemeinsam betreut.

Praktikum im Ausland

Das Berufspraktikum kann im In- oder Ausland absolviert werden. Bei Vorliegen der wesentlichen fachlichen, organisatorischen und sprachlichen Voraussetzungen werden Auslandspraktika ("Internships") explizit begrüßt. Der Aufbau der entsprechenden Kontakte, die Abklärung der jeweiligen arbeitsrechtlichen Vorschriften (Arbeitserlaubnis) und Einreisebestimmungen (Visa) sowie die Besorgung der dafür notwendigen Unterlagen liegen in der Verantwortung der Studierenden.

Die Durchführung des Berufspraktikums in einem ausländischen Unternehmen ist durchaus erwünscht, es bestehen dafür eine Reihe finanzieller Fördermöglichkeiten. Ein "International Office" an jeder Fakultät unterstützt die Studierenden in Bezug auf notwendige offizielle Bestätigungen oder Ansuchen. Reise- und Aufenthaltskosten sind grundsätzlich von den Studierenden selbst bzw. (nach Vereinbarung) vom Anbieter der Praktikumsstelle zu tragen.

Auslandsemester

Zur gelebten Internationalität an der FH Oberösterreich zählt die Möglichkeit für alle Studierenden, ein Semester im Ausland an einer der über 200 Partnerhochschulen weltweit oder ein Praktikum im Ausland zu absolvieren.

Die FH Oberösterreich unterstützt den Studierendenaustausch auch organisatorisch. Die "International Offices" am jeweiligen Campus sind Ansprechpartner sowohl für die "Outgoings" - die Studierenden, die ins Ausland gehen - als auch die "Incomings" - die Austauschstudierenden, die im Gegenzug ein bis zwei Semester in Hagenberg, Linz, Steyr oder Wels verbringen.

Natürlich bedarf das Auslandssemester einer Planung und Abstimmung im Vorfeld mit dem Studienplan sowie der Studiengangsleitung. Durch die jahrelange Erfahrung beim Studierendenaustausch, lässt sich ein Auslandssemester jedoch gut ins Studium integrieren - bei manchen Studiengängen ist es für die Vollzeit-Studierenden verpflichtend vorgesehen.

Durch spezielle Kooperationen mit Partnerhochschulen kann man an bestimmten Studiengängen sogenannte "Double Degrees" absolvieren - einen doppelten Studienabschluss der heimischen und der Partnerhochschule.

Ausbildungsvertrag

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist die FH Oberösterreich als Erhalter von FH-Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung dazu verpflichtet, bei Aufnahme in einen Studiengang/Lehrgang zur Weiterbildung einen Ausbildungsvertrag mit den Studierenden bzw. den Lehrgangsteilnehmenden abzuschließen.

Als „Erhalter“ werden die Trägereinrichtungen von FH-Studiengängen oder Fachhochschulen in Österreich bezeichnet. Als Erhalter der Studiengänge/Lehrgänge zur Weiterbildung der FH Oberösterreich fungiert die FH OÖ Studienbetriebs GmbH, FN 236729 g mit Sitz in Wels als juristische Personen des privaten Rechts.

Da durch die Aufnahme der Studierenden in einen Studiengang/der Teilnehmenden in einen Lehrgang zur Weiterbildung eine Rechtsbeziehung begründet wird, wird zwischen dem Erhalter des Studiengangs und den Auszubildenden ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.

Der Ausbildungsvertrag der FH Oberösterreich regelt:

Die FH Oberösterreich verpflichtet sich zur gesetzes- und verordnungsgetreuen Durchführung eines FH-Studienganges bzw. FH-Lehrgangs zur Weiterbildung auf Basis des jeweils aktuell gültigen Antragsdokumentes (Curriculum, Prüfungsordnung, Infrastruktur), zur Umsetzung der definierten Studien-/Ausbildungsstruktur sowie zur Ermöglichung des Abschlusses des Studiums innerhalb der jeweils definierten Regelstudiendauer (das sind idR für Bachelor-Studiengänge 6 Semester, für Master-Studiengänge 4 Semester) sowie zum Abschluss eines Lehrganges zur Weiterbildung im jeweils definierten zeitlichen Umfang. Weiterhin sind Verpflichtungen des Erhalters zur Ausstellung von Dokumenten (Leistungsnachweise, Bestätigungen) sowie zur Einhaltung datenschutzrelevanter Bestimmungen im Ausbildungsvertrag geregelt.

Zusätzlich sind im Ausbildungsvertrag wesentliche Pflichten der/des Studierenden geregelt:

  • Anwesenheitspflichten während der Lehrveranstaltungen und allfällige Ausnahmebestimmungen
  • Regelungen zur Unterbrechung des begonnenen Studiums
  • Einhaltung der Prüfungs- und Abgabetermine
  • Bestimmungen über die Nutzung der von der FH OÖ zur Verfügung gestellten Infrastruktur
  • Einzahlung der Studiengebühr bzw. der Teilnahmegebühr und des ÖH-Beitrags. Der ÖH-Beitrag ist verpflichtend für alle Mitglieder der österreichischen HochschülerInnenschaft einzuheben und an diese abzuführen.
  • Einverständnis zur Verwendung und Weitergabe der persönlichen Daten, soweit es für den Zweck des Studienbetriebes oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

Weitere Vertragsinhalte:

  • Gerichtsstand (Wels)
  • Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten
  • Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

Der Ausbildungsvertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wobei ein unterzeichnetes Exemplar beim/bei der Studierenden verbleibt, ein Exemplar verbleibt im Studierendenakt des Erhalters. Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der Retournierung des Ausbildungsvertrages auch die fristgerechte Einzahlung der Studiengebühr und ÖH-Beitrags als Voraussetzung.

Ausbildungsvertrag - Muster

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