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Kosten & Finanzierung

Ein Studium ist nicht umsonst – weder finanziell noch persönlich, denn es bringt dich weiter! 
Eine Übersicht über anfallende Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung erleichtert die finanzielle Planung. 

Studienbeitrag
Stipendium 
Weitere Kosten

Studienbeitrag

An der FH Oberösterreich wird ein Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 € pro Semester für Studierende aus EU- und EWR-Staaten eingehoben.
Dies betrifft alle Inländer*innen, alle EU-Bürger*innen und Staatsangehörige aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

Für Studierende aus Drittstaaten wird ein Studienbeitrag in Höhe von 726,72 € pro Semester eingehoben.
Dies betrifft Drittstaatsangehörige, die über eine Aufenthaltserlaubnis Studierender (§ 64 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) verfügen.

In manchen Fällen kann für Drittstaatsangehörige der Studienbeitrag um die Hälfte reduziert werden, wenn gewisse Gründe dafür vorliegen, zB ein nachgewiesenes Naheverhältnis zu Österreich gemäß Personengruppenverordnung. Dazu gehören beispielsweise 

  • anerkannte Flüchtlinge,
  • Angehörige von in Österreich akkreditierten Auslandskorrespondent*innen oder von diplomatischem Personal,
  • Personen mit Reifezeugnissen von österreichischen Auslandsschulen,
  • Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Österreich den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben.
  • Personen mit Rot-Weiss-Rot Card

Für Austauschstudierende fallen keine Studiengebühren an!

ÖH-Beitrag

Der Studierendenbeitrag der ÖH (Österreichische Hochschülerschaft) ist ein Pflichtbeitrag für alle Studierenden in Österreich. Derzeit ist der ÖH-Beitrag mit EUR 25,20 festgelegt und pro Semester zusätzlich zum Studienbeitrag zu bezahlen. Der Studierendenbeitrag inkludiert eine Haftpflichtversicherung für Studierende. Weitere Infos zur ÖH finden Sie unter: www.oeh.ac.at

FAQ Studienbeitrag

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Studienbeitrag. Falls du nicht findest, was du suchst, kontaktiere gerne das Sekretariat deines Studiengangs.

Generelle Fragen zum Studienbeitrag

Einige grundlegende Fragen zum Studienbeitrag findest du auf unserer allgemeinen FAQ Seite beantwortet:

Hier geht's weiter

Wie kann ich um Befreiung vom Studienbeitrag aufgrund von Behinderung ansuchen?

Eine Befreiung vom Studienbeitrag aufgrund Behinderung ist bei der Studiengangsleitung schriftlich und formlos zu beantragen.

Dem Schreiben ist ein Nachweis für den Grund der Befreiung beizufügen. Dies kann zB der Behindertenausweis des Bundessozialamtes sein oder der Bescheid über erhöhte Familienbeihilfe. Bitte beachte, dass eine Befreiung vom Studienbeitrag erst ab einem Behinderungsgrad von 50% möglich ist.

Der Antrag auf Befreiung aufgrund Behinderung muss nur einmal für das gesamte Studium gestellt werden.

Wie kann ich um Befreiung vom Studienbeitrag aufgrund von Unterbrechung ansuchen?

Eine Unterbrechung des Studiums ist bei der Studiengangsleitung schriftlich und formlos unverzüglich nach Bekanntwerden bzw. Eintreten des Unterbrechungsgrunds zu beantragen.

Dem Schreiben ist ein Nachweis für den Grund der Unterbrechung beizufügen. Dies kann zB eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft sein, ein Nachweis zur Elternkarenz oder ein Nachweis zur Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst. 

Der Antrag auf Befreiung aufgrund Unterbrechung muss nur einmal für die gesamte Dauer der Unterbrechung (maximal ein Jahr) gestellt werden. 

Wann ist die letzte Frist zur Bezahlung des Studienbeitrags?

Bitte bezahle den Studienbeitrag umgehend nach Erhalt der Rechnung!
Die absolut letzte Zahlungsfrist für das Wintersemester ist der 31.10. bzw. für das Sommersemester der 31.03. 
Wenn bis zum 31.10. bzw. 31.03. kein Zahlungseingang vorliegt, so hat dies die Exmatrikulation vom Studium zur Folge. Falls im Zeitraum von 01.-31.10. bzw. 01.-31.03. eine Prüfung abgelegt werden soll, muss spätestens 5 Werktage vor der Prüfung derStudienbeitrag überwiesen werden.

Für Drittstaatsangehörige, die über ein Naheverhältnis zu Österreich gemäß Personengruppenverordnung verfügen, beträgt der Studienbeitrag nicht 726,72€, sondern wie bei EU-Bürgern 363,36€. An wen kann ich mich bei Rückfragen zu diesem Thema wenden?

Die Rechtsabteilung der FH OÖ (recht@fh-ooe.at) steht von dieser Verordnung betroffenen Studierenden aus Drittstaaten für Rückfragen (z.B. bezüglich der zu liefernden Unterlagen zum Nachweis des Naheverhältnisses) zur Verfügung.

Stipendien/ Studienbeihilfe

Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung, die unter gewissen Voraussetzungen an Studierende, Forschende oder Auszubildende vergeben wird, um deren Ausbildung oder Studium zu fördern. Ein Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. 

Studierende an Fachhochschulen sind bei staatlichen Stipendien (insbesondere bezüglich der Studienbeihilfe des Bundes) den Studierenden an Universitäten gleichgestellt. Nähere Informationen dazu, insbesondere über die sozialen Voraussetzungen, erteilt die Studienbeihilfenbehörde in Linz: www.stipendium.at

Nachfolgend findest du Informationen zu ausgewählten Stipendien:

Leistungsstipendium

Für hervorragende Studienleistungen vergeben die Fachhochschul-Studiengänge regelmäßig Leistungsstipendien aus Mitteln des Bundesministeriums. Die Ausschreibung erfolgt normalerweise im Sommersemester, am Campus Hagenberg jedoch immer im Wintersemester (für das vorangegangene Studienjahr).

Sonstige Stipendien und Beihilfen

Größere Wirtschaftsunternehmen (Energie AG, voestalpine etc.) und Interessensvertretungen (ÖGB,Wirtschaftskammer etc.) vergeben individuelle Förderungen u.a. für Diplomarbeiten und Dissertationen, die speziell ihre Interessensgebiete betreffen. In jedem Fall ist eine individuelle Anfrage erforderlich.

Stipendienportal european-funding-guide.eu

Das Portal www.european-funding-guide.eu will allen Schülern, Studierenden und Promovierenden kostenlos bei der Suche nach einer Förderung für ihr Studium helfen. Erstmalig in Österreich werden mithilfe eines Matching-Verfahrens aus einer Datenbank mit über 12.000 Fördereinträgen jedem Nutzer nur jene Stipendien und Auslandsstipendien angezeigt, die auf den eigenen Lebenslauf passen.Das Portal umfasst eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten, die von der Finanzierung der Lebensunterhaltskosten, über eine finanzielle Unterstützung von Auslandsaufenthalten und Beihilfen für den Studienbeitrag hin zu Förderunen für Dissertationen reichen. Darüber hinaus liefert die Plattform zahlreiche Artikel zum Thema Stipendienbewerbung sowie Vorlagen für die eigene Stipendienbewerbung.

Zusätzliche Kosten

Zusätzlich zu den regulären Studiengebühren können während des Studiums weitere Kosten anfallen. Abhängig von deinem Wohnort, Lebenstil und Studium können diese Kosten höher oder niedriger sein. Wir haben hier ein paar Dinge aufgelistet, die du beachten solltest:

Versicherungen

Österreich hat ein gutes öffentliches Gesundheitssystemes mit lokalen Versicherungsträgern (Gebietskrankenkassen) in allen neun Bundesländern. 

Krankenversicherung

Studierende an Fachhochschul-Studiengängen können bei einer Gebietskrankenkasse eine freiwillige Krankenversicherung abschließen, sofern sie nicht bei ihren Eltern mitversichert sind.  
Studierende eines Bachelor- oder Masterstudienganges sowie Studierende von Vorstudienlehrgängen, die nicht in diese Kategorie fallen, müssen eine "Studierendenselbstversicherung" bei der relevanten Gebietskrankenkasse beantragen. Die Kosten für diese Krankenversicherung belaufen sich derzeit auf EUR 65 im Monat. 

Unfallversicherung

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) führt die soziale Unfallversicherung für rund 1,3 Millionen Schüler und Studenten durch. Im Falle eines Unfalles ist das Formular auszufülen und bei der AUVA abzugeben. 

Formular AUVA Unfallmeldung

Duplikate

Wird die Ausstellung eines Duplikats eines Abschlusszeugnisses oder einer Verleihungsurkunde benötigt, so ist ein Antrag mit dem entsprechenden Formular bei der Studiengangsadministration zu stellen und der angeführte Bearbeitungsbeitrag zu entrichten.

Formular zur Antragstellung Duplikatsausfertigung
 

Sonstige Kosten

Neben den Kosten für den persönlichen Lebensunterhalt entstehen zusätzlich zu den offiziellen Beiträgen weitere Ausgaben, zum Beispiel:

  • Lernmaterialien (Skripten, Bücher und Zeitschriften, Software etc.)
  • Miete und Lebenshaltungskosten
  • Technik (Laptop, Drucker usw.)
  • Mobilität und Verpflegung
  • Teilnahme an Exkursionen (Fahrtkosten, Übernachtungen, Eintrittsgebühren ...)