2. Auflage des großen Kommentars zum Fachhochschulrecht
Seit dem Erscheinen der Erstauflage des großen Kommentars zum Fachhochschulrecht sind nunmehr sieben Jahre ins Land gezogen. Sieben Jahre, in denen nicht nur der Gesetzgeber tätig war, sondern in denen sich auch das Schrifttum und die Judikatur zu fachhochschulrechtlichen Themen erheblich weiterentwickelt haben. Es war daher an der Zeit, als sich die Herausgeber in Absprache mit dem Verlag im Jänner 2022 dazu entschlossen haben, den Kommentar im Rahmen einer zweiten Auflage zu aktualisieren.
Insgesamt galt es fünf Novellen einzuarbeiten: Durch die Die Novelle BGBl I 129/2017 wurden die §§ 3a und 3b neu in das Gesetz eingefügt, wodurch die Etablierung von gemeinsamen Studienprogrammen bzw gemeinsam errichteten Studien ermöglicht wurde. Die Novelle BGBl I 31/2018 hat im Rahmen des „Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 – Wissenschaft und Forschung“ datenschutzrechtliche Bestimmungen ins Fachhochschulrecht implementiert, darunter insbesondere die Bestimmung des neuen § 23a.
Die umfangreichste und bedeutendste Novelle fand im Jahr 2020 statt. Im Rahmen der Novelle BGBl I 77/2020 wurde nicht nur die Bezeichnung des Gesetzes von bislang „Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG)“ in die neue Bezeichnung „Fachhochschulgesetz (FHG)“ geändert, es wurden darüber hinaus gehend ua auch umfangreiche organisationsrechtliche Änderungen, insbesondere zu § 10 FHG, vorgenommen. Im Jahr 2021 fanden noch zwei kleinere Novellierungen statt, wobei dabei insbesondere auf die Novelle BGBl I 177/2021 zu verweisen ist, durch welche mit der neuen Bestimmung des § 13a Ansätze zur Lösung von Problemstellungen iZm „Distanzprüfungen“ geboten wurden.
Den Herausgebern war es ein besonderes Anliegen die zweite Auflage dieses (Groß-)Kommentars wieder mit dem bereits im Rahmen der ersten Auflage aktiven Autorinnen und Autoren-Team zu gestalten und sie freuen sich ganz besonders, darüber, dass dies tatsächlich gelungen ist. Dem bewährten Autorinnen und Autoren-Team von Andreas Breinbauer, Christian Brünner, Hannes Diem, Heidi Esca-Scheuringer, Alice Greiner, Markus Grimberger, Eugenio Gualtieri, Werner Hauser, Wilma Hauser, Stefan Huber, Heinz Kasparovsky, Konrad Kmetic, Josef Leidenfrost, Elvira Mutschmann-Sanchez, Christoph Pasrucker, Alois Puntigam, Anna-Katharina Rothwangl, Christian Schweighofer, Katrin Seelmann, Ursula Strohmayer und Ingrid Wadsack-Köchl haben sich in der zweiten Auflage Hannah Aichner, Nicole Guthan, Alwine Hofstetter, Philipp Hense-Lintschnig und Vincent Nordmeyer, der die Bestimmungen des neuen § 13a FHG kommentiert und darüber hinaus § 10 FHG akribisch lektoriert hat, angeschlossen.
Die Erstellung eines derartig umfangreichen Werks ist auch in der zweiten Auflage keinesfalls Routine. Insbesondere die Einarbeitungen aktueller Literatur und Judikatur als auch die Einbettung der neu hinzugekommenen Textstellen in das Gesamtgefüge des Werks sind im Rahmen einer Neuauflage eine ebenso große Herausforderung wie das Erstellen des Ersttextes. Insofern schulden wir allen Autorinnen und Autoren, allergrößten Dank, dass sie diese Herausforderung vorbildlich gemeistert haben. Gedankt sei in diesem Zusammenhang aber auch allen Familienangehörigen und Partnerinnen bzw Partnern aller Autorinnen und Autoren, die diese anstrengende Zeit geduldig mitgetragen haben.
Großen Dank schulden wir in diesem Zusammenhang – wie immer – dem Verlag Österreich: Einerseits Frau Verlagsleiterin MMag. Barbara Reimann, die die Zweitauflage überhaupt erst ermöglich hat sowie andererseits Herrn Mag. Alexander Edelhofer, der Satz- und Umbruch mit hingebungsvollem Einsatz betreut hat.
Ein herzliches Danke sagen wir Herrn MR i.R. Dr. Heinz Kasparovsky, der die Flutwelle an Texten schnell und gründlich lektoriert hat, so dass die fertigen Dokumente umgehend an den Verlag Österreich übermittelt werden konnten.
Herr Dr. Gerald Reisinger, der Präsident der FH OÖ, hat durch eine großzügige Zuwendung dieses externe Lektorat erst ermöglicht, weshalb ihm an dieser Stelle besonders großer Dank gezollt ist.
Wir wünschen allen unseren Leserinnen und Lesern auch für die zweite Auflage eine anregende Lektüre und hoffen, dass auch die Zweitauflage vom interessierten Publikum angenommen wird.