Campusordnung
Sehr geehrte Studierende,
eine Lehr- und Forschungseinrichtung wie unsere muss die Bewegungen und Abläufe der zahlreichen am Campus tätigen Menschen regeln. Mit der vorliegenden Campusordnung erhalten Sie die Regeln und Rahmenbedingungen, welche mit der Benutzung der Infrastruktur und der Regelung der wesentlichen im Studium auftretenden Abläufe verbunden sind.
Im Sinne einer effizienten Organisation ersuche ich Sie, diese Regeln einzuhalten.
Viel Erfolg in Ihrem Studium!
FH-Prof. DI Dr. Michael Rabl MBA
Dekan der Fakultät Technik und Angewandte Naturwissenschaften
Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen von Lehrveranstaltungen sind ausnahmslos nur mit vorheriger Genehmigung des/der Lektor*in gestattet.
Hausordnung
Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage dieser Hausordnung stellt das ABGB dar
Geltungsbereich
ie Hausordnung gilt für die Studierenden, interne und externe Mitarbeiter*innen des FH OÖ Campus Wels. Im Folgenden kurz Nutzer genannt. Sie umfasst alle FH-Gebäudeteile am Campus Wels.
Die Hausordnung ist jedem Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist auszuhändigen bzw. bekanntzumachen und ist Vertragsbestandteil des Studienvertrages. Unkenntnis dieser Hausordnung schützt nicht vor den Folgen von Verstößen gegen sie. Das Betreten der Dachflächen (ausgenommen dem für die Öffentlichkeit bestimmten Bereich), ist ausschließlich dem Wartungspersonal der technischen Geräte, die sich am Dach befinden, gestattet.
Grundsätzliches
Rücksichtsvolles Verhalten ist im Interesse der Aufrechterhaltung des Hausfriedens die vornehmlichste Pflicht eines jeden Nutzers der Hausgemeinschaft. Durch das Nebeneinander von zahlreichen Lehr- und Seminarräumen sowie Büroräumen ist es besonders wichtig, die vom Erhalter des FH OÖ Campus Wels erlassene Hausordnung einzuhalten. Allen Nutzern wird die größtmögliche Pflege und Schonung aller Gebäude und aller Teile (Hof, gemeinsam mit dem BFI genutzte Flächen, Tiefgarage, Fahrradabstellplätze etc.) desselben nahe gelegt. Es wird darauf verwiesen, dass auch der allgemein benützte Teil der Anlage zum Geschäftsbereich der Nutzer zu zählen ist und als solcher auch unter deren Verantwortung steht. Durch sorgfältige Behandlung der Anlage kann eine Verminderung der Reparatur-, Betriebs- und Wartungskosten erreicht werden. In den Räumlichkeiten des FH OÖ Campus Wels ist absolutes RAUCHVERBOT. Auch ist das Essen und Trinken in allen Lehrräumen grundsätzlich nicht erlaubt. (Siehe auch Laborordnungen). Gefährliche Gegenstände wie z.B. diverse Messer, Waffen etc. dürfen nicht in die FH OÖ Campus Wels mitgebracht werden.
Jede Art von parteipolitischer Betätigung ist untersagt.
Veränderungen am Hausbild
Der Erhalter des FH OÖ Campus Wels bzw. das Gebäudemanagement in dessen Namen ist berechtigt, einzelnen Nutzern das Anbringen oder Aufstellen von Gegenständen, die das Gesamtbild des Hauses stören, zu untersagen. Die Anlage soll dasselbe Bild bieten, wie sie geplant und vom Erhalter des FH OÖ Campus Wels gewünscht und im Erscheinungsbild umgesetzt wurde. Die Nutzeinheit (Büro-, Seminar- sowie Lehrräume etc.) Bauliche Veränderungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Erhalters der FH OÖ Campus Wels vorgenommen werden.
Haftung
Jeder Nutzer ist zum Ersatz jenes Schadens verpflichtet, der durch sein fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten durch Nichtbeachtung dieser Hausordnung an den gemeinschaftlichen Räumen und Geräten entsteht. Die Behebung einer Beschädigung oder Reinigung einer Verschmutzung ist durch den haftenden Nutzer auf seine Kosten zu veranlassen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist der Schaden nicht beseitigt, kann der Erhalter des FH OÖ Campus Wels auf Kosten des Betreffenden den Auftrag zur Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand geben.Schäden an Wasserleitungsrohren, Ablaufrohren sowie Dachschäden sind sofort dem Gebäudemanagement zu melden. Dasselbe gilt für andere für die Allgemeinheit wichtige Vorkommnisse wie Brand, Einbruch etc. - auch dann, wenn diese lediglich Teile der Anlage betreffen. Die Haftung erstreckt sich in gleicher Weise auch auf Angehörige,Besucher, Handwerker etc.
Hausruhe
Jeder unnötige Lärm über das Ausmaß des normalen Studienbetriebs hinaus ist zu vermeiden. Ist eine überdurchschnittliche Lärmentwicklung (auch wenn kurzfristig) erforderlich, so muss hierzu der Erhalter des FH OÖ Campus Wels bzw. das Gebäudemanagement verständigt werden.
Öffnungszeiten der Fachhochschule
Die Öffnungszeiten sind grundsätzlich von Montag bis Freitag von 7:00 bis 22:30 Uhr und Samstag von 7:00 bis 18:00 (betrifft alle Campusgebäude). Darüber hinaus können die im Ladehof befindliche Eingangstür mit Kartenlesern und die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage von den internen Mitarbeiter*innen mit gültiger Mitarbeiterkarte benutzt werden. Das gilt auch für die straßenseitige Eingangstür von Gebäude B und die Eingangstür von Bauteil C. Außerhalb der o.a. Öffnungszeiten sind die Campusgebäude alarmgesichert. Jede Öffnung einer Außentüre, bzw. das Betreten des Windfangbereichs im Campusgebäude A löst den Alarm aus, der das sofortige Einschreiten des Wachdienstes, bzw. der Polizei auslöst. Die Kosten hiefür hat der Verursacher zu tragen. Diese Öffnungszeiten gelten bis auf Widerruf.
Zutrittsregelung
Die internen Mitarbeiter*innen erhalten sowohl einen Schlüssel als auch eine Chip-Karte (Mitarbeiterkarte). Studierende erhalten eine Chipkarte, die als internationaler Studentenausweis ausgeführt ist. Mit dieser Chipkarte ist der Zutritt zu den EDV-Räumen, zu ausgewählten FUP-Räumen sowie der Tiefgarage möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten haben Studierende keinen Zutritt zum Gebäude. Nebenberuflich Lehrende (NBL) erhalten sowohl einen Schlüssel als auch eine Chip-Karte, die zum Eintritt in die EDV-Räume, den fachbereichsspezifischen Labors, der Tiefgarage und des Aufenthaltraums der NBLs berechtigt. Außerhalb der Öffnungszeiten haben NBLs keinen Zutritt zum Gebäude. Die Chip-Karte ist nicht übertragbar und Dritte haben keine Zutrittsberechtigung. Der automatische Schließmechanismus aller Außentüren darf nicht außer Kraft gesetzt werden.
Stiegenhaus und Gänge
Das Wegwerfen von Abfällen, das Abstellen von Gegenständen aller Art, sowie das Reinigen von Gegenständen ist im Stiegenhaus und auf den Gängen nicht erlaubt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Stiegenhaus keinen persönlichen Abstellraum, sondern einen allgemein zugänglichen, das Gesamtbild der Anlage mitprägenden Bestandteil der Gemeinschaftsflächen darstellt. Wird von einem Nutzer das Stiegenhaus oder der Gang in besonderem Maße verschmutzt oder beschädigt, so hat er eine sofortige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu veranlassen (z.B. Reinigung, Reparatur etc.).
Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass die Freihaltung der Fluchtwege und Ausgänge nach Maßgabe der feuerpolizeilichen Bestimmungen gewährleistet ist. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Türen, welche Brandabschnitte und Rauchabschnitte abschließen, im offenen Zustand nicht fixiert werden dürfen, sodass deren Funktion als Abschlusstüre nicht beeinträchtigt wird.
Ladehof und Lifte
Der Ladehof stellt eine allgemein benutzbare bzw. bestimmten Einheiten zugeordnete Fläche dar. In beiden Fällen gilt der Grundsatz, dass zur optimalen Durchführbarkeit der Ladetätigkeit und zur Erhaltung des Bildes der Anlage die Laderampe nur aus Gründen der Ladetätigkeit benutzt werden darf, d.h. auch, dass der Ladehof nicht als zusätzlicher Zwischenlagerplatz oder Parkplatz Verwendung finden kann. Dasselbe gilt für die Lifte des FH OÖ Campus Wels. Die für die Benützung der Personenaufzüge gemäß den behördlichen Vorschriften erlassene Betriebsanleitung ist einzuhalten.
Kellerräume
Keller dürfen nur mit geschlossenem Licht betreten werden. Die Lagerung leicht entzündbarer oder geruchsbelästigender Stoffe muss von der Gewerbebehörde sowie dem Erhalter der FH OÖ Campus Wels genehmigt werden.
Feuersicherheit
Die Lagerung oder Nutzung von brandgefährlichen, explosiven oder giftigen Stoffen erfordert neben der gewerbebehördlichen Bewilligung auch die schriftliche Genehmigung durch den Erhalter des FH OÖ Campus Wels. Eine Einlagerung bzw. Zwischenlagerung derartiger Stoffe ist vom Erhalter des FH OÖ Campus Wels zu genehmigen. Jeder Nutzer ist verpflichtet, aus Gründen der Feuersicherheit nur 'nicht-brennbare' Abfalleimer zu benutzen. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Brandschutzordnung verwiesen.
Gemeinschaftsflächen
Die allgemein zugänglichen Terrassen, Stiegen, Aufgänge, Parkplätze und Grünflächen werden von den Nutzern gemeinschaftlich benützt und sind als solche schonend zu behandeln. Es ist auch hier auf äußerste Sauberkeit zu achten, da gerade die Gemeinschaftsfläche den Gesamteindruck der Anlage prägt. Jeder Nutzer ist angehalten, seinen Beitrag dazu zu leisten.
Beseitigung von Abfällen
Alle Hausabfälle sind in die dafür abgestellten Abfallbehälter bzw. Container zu geben (es gilt die Mülltrennung). Eine Ablagerung von Abfällen an einem anderen Ort (auch neben den Abfallbehältern bzw. den Containern) ist verboten. Sperrmüll ist selbst abzutransportieren. Der Platz neben dem Müllcontainer ist kein Sperrmüllablageplatz. In die WCs sowie Wasserabflüsse dürfen keine festen Gegenstände (Speisereste etc.) geworfen werden. Auch das Entleeren von Flüssigkeiten, die eine Verstopfung oder Verunreinigung der Wasserabflüsse herbeiführen können, ist untersagt.
Schneeräumung
Die Schneeräumung ist vom Erhalter des FH OÖ Campus Wels organisiert. Es ist von allen Nutzern dafür zu sorgen, dass keine Beeinträchtigungen der Fahr- und Gehwege entsteht und die Schneeräumung nicht behindert wird.
Gebäudemanagement
Zur Reinigung und Durchführung kleiner Reparaturen im allgemein zugänglichen Teil der Anlage wird das Gebäudemanagement bestellt. Er ist bei wahrgenommenen Schäden, Belästigungen oder Verunreinigungen zu kontaktieren.
Gewichtsbelastungen
Die Nutzer verpflichten sich, Gewichtsbelastungen pro Quadratmeter über 500 kg nur mit Zustimmung des Erhalters des FH OÖ Campus Wels vorzunehmen. Die Nutzer haften für Schäden aus Zuwiderhandlungen dieser Vorschrift in voller Höhe.
Verwendung technischer Geräte
Alle im Gebäude verwendeten elektrischen Geräte müssen den hiefür geltenden Vorschriften entsprechen (siehe "Laborordnungen").
Reinigung von Einrichtungsgegenständen
Für die Reinigungsarbeiten an den in gemeinsamer Benützung stehenden Räumlichkeiten, Anlagen etc. ist das Gebäudemanagement verantwortlich. Auch sind die Nutzer angehalten, alle mobilen Einrichtungsgegenstände in den dafür vorgesehenen Räumen zu belassen.
Fenster
Grundsätzlich ist ein Hinauslehnen aus dem Fenster verboten. Es ist untersagt, aus den Fenstern Gegenstände jeglicher Art hinauszuwerfen.
Abstellen von Fahrrädern, Mopeds, Pkws
Obige Fortbewegungsmittel sind an den bereitgestellten Plätzen abzustellen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Gehsteig vor dem Haupteingang des Campusgebäudes A kein Abstellplatz für einspurige Kraftfahrzeuge ist. Der Hofbereich der Gebäude B,C und D ist ebenfalls kein Abstellplatz für Kraftfahrzeuge.
Allgemein zugängliche Informationsflächen und Automaten
Die Vergabe der Informationsflächen obliegt dem Gestaltungsbeirat. Anschläge sowie Plakatierungen sind nur an den dafür bestimmten freien Informationsflächen und nur mit Unterschrift der Standortleitung oder dem Administrator zulässig. Die Zuweisung von Informationsflächen ist zu widerrufen, wenn wiederholt widmungswidrige Verwendung festgestellt wird (z.B. wenn einschlägige Rechtsvorschriften verletzt werden). Das Aufstellen von Automaten an allgemein zugänglichen Stellen bedarf der Genehmigung durch den Erhalter des FH OÖ Campus Wels.
Tiefgarage / Parkplatz
Grundsätzlich gilt die herausgegebene Garagenordnung des FH OÖ Campus Wels. Die Benützung der Tiefgarage ist nicht öffentlich. Die Parkfläche (betrifft sowohl die Tiefgarage als auch den Parkplatz) beschränkt sich auf die dafür gekennzeichneten Flächen. Insbesondere müssen die jeweils festgelegten Bedingungen (wie z.B. Bewirtschaftung) beachtet werden. Die Haftung für Schäden, Diebstahl etc. wird vom Erhalter des FH OÖ Campus Wels nicht übernommen.
Haustiere
In allen Campusgebäuden gilt ein Haustierverbot.
Das Mitführen von Hunden bei Lehrveranstaltungen sowie Sitzungen, Besprechungen, Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen ist – mit Ausnahme der unbedingten Notwendigkeit aufgrund einer Behinderung – ausnahmslos verboten.
HausfremdePersonen, die den Campus der FH Wels mit Haustieren betreten, haben die entsprechenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Für HundehalterInnen bedeutet dies insbesondere, dass Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen, und dass der/die HundehalterIn verpflichtet ist, die Exkremente des Hundes, welche dieser am Campus hinterlässt, unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen (§ 6 Oö. Hundehaltegesetz 2002). Bei Missachtung der Vorschriften kann der betreffenden Person Hausverbot erteilt werden
Garagenordnung
Gültigkeit der Straßenverkehrsordnung
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind auch im Verkehr innerhalb der Garage genau zu befolgen. Dabei sind Lichtsignale, Verkehrszeichen, Hinweistafeln und Bodenmarkierungen insbesondere beim Abstellen der Kraftfahrzeuge zu beachten. Werden Fahrzeuge vorschriftswidrig so geparkt, dass angrenzende Parkflächen nicht entsprechend der Markierungen benützt werden können, ist ein Entzug der Parkberechtigung möglich. In der Garage darf nur im Schritttempo mit erhöhter Aufmerksamkeit gefahren werden.
Es gilt die STVO.
Verbindungs- und Fußwege
Fahrstreifen sowie Ausgänge und Fluchtwege dürfen nicht durch Fahrzeuge oder auf andere Weise verstellt werden.
Einfahrt von Kraftfahrzeugen
Die Einfahrt mit einem Kraftfahrzeug, dessen Vergaser bzw. Einspritzaggregat, Treibstoffleitung oder Treibstoffbehälter undicht ist oder dessen Motor mit Flüssiggas betrieben wird, ist unzulässig. Parken mit Kraftfahrzeugen ohne polizeiliches Kennzeichen ist nicht gestattet.
Facility Management
Den Anordnungen des Facility Managements ist im Interesse eines reibungslosen Betriebes Folge zu leisten. Der Zutritt alkoholisierter Personen kann untersagt werden.
Fahrzeugsicherung
Der Nutzer verpflichtet sich, das abgestellte Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern und abzusperren. Gegenstände, die üblicherweise nicht in Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden, wie z.B. Dokumente, Wertpapiere, Schmuck, Schlüssel, Geld und sonstige Wertgegenstände, dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. Die Einbringung dieser Sachen erfolgt auf eigene Gefahr.
Motoren im Leerlauf
Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren, es besteht Vergiftungsgefahr. Das geräuschvolle oder nicht notwendige Laufenlassen der Motoren im Leerlauf ist zu vermeiden.
Warntafeln/Warnleuchten
Der durch Lautsprecher oder aufleuchtende Warntafeln verlautbarten Aufforderung "Zufahrt bzw. Zutritt verboten" oder "Motor abstellen, Garage verlassen", ist unbedingt Folge zu leisten.
Lagerung von brennbaren Stoffen
Brennbare oder explosive Stoffe, wie Treibstoffe, Flüssiggasflaschen, dürfen weder in den abgestellten Fahrzeugen noch sonst in den Garagenräumen aufbewahrt werden. Im Fahrzeug darf jedoch ein leerer oder gefüllter, explosionssicherer, dicht verschlossener Reservetreibstoffbehälter bis maximal 10 Liter Fassungsvermögen untergebracht werden.
Schutz der Abwasseranlage
Es ist unzulässig, in die Entwässerungsanlage Benzin, Dieselöl, Schmieröl oder sonstige wassergefährdende Stoffe einzuleiten
Verbot von Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten
Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten an geparkten Fahrzeugen und das Nachfüllen von Treibstoff aus mitgebrachten Kanistern sind verboten.
Hupverbot
Die Abgabe akustischer Warnzeichen vor der Garageneinfahrt und in den Betriebsräumlichkeiten ist nur im Notfall erlaubt.
Brandfall
Im Falle eines Brandes sind sofort eigene Löschversuche mit geeigneten Feuerlöschgeräten der Brandklasse B (keine Halogen- oder Nasslöscher verwenden) zu unternehmen und sowohl die Feuerwehr (Notruf 122) als auch die Verwaltung zu informieren. Personen, die nicht mit der Brandbekämpfung befasst sind, haben die Garage auf schnellstem Wege zu Fuß zu verlassen. Aufzüge dürfen dabei nicht benützt werden.
Verunreinigungen
Wir ersuchen, jede vermeidbare Verunreinigung der Betriebsräume zu unterlassen. Gegenstände dürfen nicht außerhalb des Fahrzeuges deponiert werden. Abfälle sind selbst zu beseitigen.
Aufenthalt in der Garage
Ein nicht unbedingt erforderlicher Aufenthalt in der Garage, wie z.B. ein Ausruhen in dem Fahrzeug, ist nicht gestattet.
Beschädigungen von Fremdfahrzeugen und/oder der Garage
Hat der Nutzer Einrichtungen der Garage oder fremde Fahrzeuge beschädigt, ist dies sofort dem Erhalter zu melden, ebenso festgestellte Schäden am eigenen Fahrzeug.
Verkehrssicherheit von Fahrzeugen
Fahrzeuge, die in die Garage einfahren, müssen verkehrs- und betriebssicher und zum Verkehr zugelassen sein. Jede Entfernung von Kennzeichentafeln z.B. zum Zwecke der Ummeldung, ist unbedingt vorher der Verwaltung zu melden.
Langzeitparkplatz
Das Einstellen des Fahrzeuges über Nacht oder über einen längeren Zeitraum hinweg ist vorher mit der Verwaltung abzustimmen.
Kosten
Garagennutzung
Die Benutzung der Tiefgarage ist für Studierende und nebenberuflich Lehrende kostenpflichtig. Mitarbeiter*innen wird ein Sachbezug bei der Gehaltsabrechnung verrechnet.
Der Tarif liegt bei 48 Cent je Stunde, wobei im 10-Minuten-Takt abgerechnet wird. (8 Cent je angefangene 10 Minuten).
Das Prozedere:
Sie beantragen eine Parkberechtigung bei Ihrem Studiengangssekretariat und erhalten eine eigene Parkkarte, sowie eine Parkberechtigung, die Sie gut sichtbar an der Windschutzscheibe Ihres PKWs anbringen. Sie melden sich bei der Einfahrt mit Ihrer Parkkarte bei der Schrankenanlage an und parken Ihr Auto im Haus. Bevor Sie zu Ihrem Fahrzeug gehen, um aus der Garage wieder auszufahren, gehen Sie zu einem der Parkautomaten im 1. oder 2. UG vor den Glasliften, identifizieren sich mit Ihrer Parkkarte und der Automat gibt Ihnen den zu zahlenden Betrag bekannt. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos (Maestro, Kreditkarte, NFC) Nachdem Sie bezahlt haben, fahren Sie zum Ausfahrtsschranken und melden sich mit Ihrer Parkkarte beim Kartenleser ab. Der Schranken öffnet und Sie haben freie Ausfahrt.
Im Einfahrtsbereich sind 6 Ladesäulen für E-Fahrzeuge eingerichtet. Die Bezahlung der Ladezeit erfolgt mit den gängigen Ladekarten (Linz AG,...)
Verhalten in den EDV-Räumen
Richtlinien für das Verhalten in den EDV-Räumen
Die PCs in den EDV Räume stehen den Studierenden für Vorlesungen und Übungen in der Arbeitswoche bis 22:00 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Rechner in den EDV Räumen automatisch um 22:00 Uhr, sowie nach 180 Minuten ohne Benutzeraktivität heruntergefahren werden. Um einen störungsfreien Betrieb der EDV-Räume zu gewährleisten und eine Verschmutzung der EDV Räume zu vermeiden sind folgende Regeln einzuhalten.
- Das Essen und Trinken ist in den EDV Räumen nicht gestattet. Damit wird vermieden, dass Flüssigkeiten über Tastaturen und Rechner verschüttet werden oder Speisereste am EDV-Arbeitsplatz verbleiben.
- Die Metallkäfige in denen die Rechner montiert sind, dürfen nicht als Abfallkörbe missbraucht werden. Es befindet sich eine ausreichende Anzahl von Abfallkörben am Gang.
- Bei Verlassen des EDV Arbeitsplatzes muss der PC heruntergefahren und der Monitor ausgeschaltet werden.
- Wurde der Beamer benutzt, ist er auszuschalten. Die letzte Person die den EDV Raum verlässt, muss das Licht ausschalten, und die Fenster und die Türe schließen.
- Mit der vorhandenen EDV Hardware (PCs, Monitore, Drucker …) / Software muss sorgfältig umgegangen werden, um Beschädigungen zu vermeiden.
- Insbesondere ist darauf zu achten, dass eine Beschädigung der USB Anschlüssen vermieden wird. Es ist schon vorgekommen, dass USB-Sticks mit Gewalt verkehrt eingesetzt, und damit die USB Anschlüsse so beschädigt wurden, dass diese unbenutzbar sind.
- Die Verkabelung der PCs in den EDV Räumen darf nicht verändert werden. D.h. die Kabelbinder im Kabelbaum dürfen nicht gelöst werden um z.B.eine Maus an das eigene Notebook anzuschließen.
- Die Abdeckung der Bodendosen dürfen nicht geöffnet und entfernt werden. Durch das Entfernen der Abdeckungen der Bodendosen sind die Bodendosen frei zugänglich und es kommt sehr häufig zu einer Beschädigung der Anschlüsse. (z.B. Eintreten der Stromversorgungsleiste in den Boden, Beschädigung von Netzwerkanschlüssen…)
- Sollten Sie eine Stromversorgung für Ihren Laptop benötigen, so sind an die Unterseite der Tische entsprechende Stromanschlüsse montiert. Es besteht also kein Grund, die Bodendosen zu benutzen und die Abdeckungen zu öffnen.
- Private PCs dürfen nicht an die vorhandenen Netzwerkdosen / Netzwerkanschlüsse angeschlossen werden. Der Zugriff mit privaten Notebooks auf die Infrastruktur der FH-Wels hat ausschließlich über die Wireless LAN Infrastruktur zu erfolgen.
- Die EDV Hardware in den EDV Räumen, wie z.B. Mäuse oder dergleichen, darf nicht ausgeborgt oder entwendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen der Richtlinien entsprechende Maßnahmen und im Falle der Entwendung von Hardware auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Brandschutzordnung
gültig für alle Gebäudeteile (A, B, C, D,E, F, G, H, I, K, L, N)
Links zu:
Brandschutzordnung
Verhalten im Brandfall
Brandalarmplan
Prüfungsleitfaden
Klausurdeckblatt
62 KB
Studien- und Prüfungsordnung in der Satzung der FH OÖ
Bibliotheksordnung
Die wissenschaftliche Bibliothek des FH-Campus Wels unterstützt Forschung, Lehre und Studium an allen Studiengängen. Sie ist allgemein zugänglich und sichert allen Benutzer*innen den uneingeschränkten Zugang zu Literatur und Informationen. Für die Recherche, Benutzerkonto-Einsicht, Vorbestellungen und Verlängerungen steht den Benutzer*innen eine Bibliothekssuchmaschine zur Verfügung.
Bibliotheksbenutzung
- Zur Bibliotheksbenutzung sind berechtigt:
- Hauptberufliche Mitarbeiter*innen
- Nebenberufliche Lehrende
- Studierende
- Externe Personen nach erfolgter Anmeldung in der Bibliothek
- Vorlage eines gültigen Meldezettels und amtlichen Lichtbildausweises sowie 5,00€ Anmeldegebühr sind erforderlich
Entlehnungen
Die Entlehnungen dürfen nur persönlich vorgenommen werden. Gegen Vorlage des Bibliotheksausweises können alle Medien der Bibliothek, ausgenommen Präsenzbestand (Bücher mit rotem Etikett), Zeitschriften und gesperrte Masterarbeiten für den privaten Gebrauch ausgeliehen werden. Die Entlehnung ist für Studierende und externe Personen auf max. 10 Medien beschränkt. Die Weitergabe der entlehnten Medien an Dritte ist nicht erlaubt. Sofern die Medien entlehnt sind, können diese vorbestellt werden.
Fernleihe
Medien, die nicht in der Bibliothek vorhanden sind, können für Benutzer*innen über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken des In- und Auslands bestellt werden. In besonderen Fällen wird eine Kaution festgelegt. Die Leihfrist für die Fernleihmedien wird von der verleihenden Bibliothek festgelegt und kann nicht verlängert werden. ACHTUNG: E-Books und E-Papers können nicht als Fernleihe bestellt werden!
Entlehnfristen
Die Entlehnfrist für alle Medien der Bibliothek beträgt vier Wochen.
Sonderregelung für hauptberuflich und nebenberuflich Lehrende und Mitarbeiter*innen der FH:
- Entlehnfrist aller Medien wird immer automatisch um weitere vier Wochen verlängert, sofern Medien nicht vorbestellt sind.
Studierende, die das Berufspraktikum im Ausland absolvieren, können die Medien nach Vorlage einer Bestätigung der Studiengangsleitung für die Dauer des Praktikums entleihen.
Verlängerungen
Wenn keine Vorbestellungen vorliegen, können die Leihfristen bis zu viermal verlängert werden. Die Verlängerung muss vor dem Rückgabetermin erfolgen. Die externen Bibliotheksbenutzer*innen dürfen die Leihfristen nicht verlängern.
Gebühren
Die Nutzung der Bibliothek ist unentgeltlich.
Säumnisgebühren:
Bei Überschreitung der Leihfrist werden folgende Gebühren verrechnet:
- 0,10 Euro pro Medium/Tag
- 5,00 Euro pro Fernleihe/Tag
Bestellgebühren:
- Zeitschriftenartikel: 2,00 Euro/Artikel
- Fernleihe Inland: 3,00 Euro/Medium
- Fernleihe Ausland: 10,00 Euro/Medium
Behandlung der Medien und Haftung
Es wird um sorgfältigen und schonenden Umgang mit den Medien ersucht. Markierungen und Notizen in den Büchern sind nicht erlaubt. Alle sichtbaren Schäden sollen beim Verleih bekannt gegeben werden. Verlorene oder beschädigte Medien müssen von Benutzer*innen zum Neuwert ersetzt werden. Bei der Vervielfältigung der Medien obliegt den Benutzer*innen die Verantwortung für die Einhaltung bestehender Urheberrechte.
Die Bibliothek haftet nicht für ev. Schäden, die durch die Nutzung der Medien verursacht wurden.
Bibliotheksentlastung
Alle ausscheidenden Studierenden sind verpflichtet, der Verwaltung eine Entlastungsbestätigung der Bibliothek vorzulegen.
Datenschutz
Folgende personenbezogene Daten unserer Bibliotheksnutzer*innen werden verarbeitet: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Studiengang/Kennzeichen, Ausleihen/Fristen/Gebühren, Campus/Standort etc.. Dies ist für die Verwaltung der Bibliothek erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden im Bibliothekssystem erfasst und zur Verwaltung (Beschaffung, Ausleihe, Rückgabe, Erinnerung etc.) der Medien verarbeitet. Die Daten werden an die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH, Wien/Austria (OBVSG), die das Bibliothekssystem hostet, weitergegeben.
Wir speichern personenbezogene Daten zumindest für den Zeitraum des Studiums bzw. der Beschäftigung an der FH Oberösterreich und gegebenenfalls darüber hinaus gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO, um für Auskunftszwecke des jeweiligen Studierenden/Mitarbeiters auf die Ausleihhistorie zugreifen zu können. Personenbezogene Daten externer Leser*innen werden drei Jahre nach deren letzten Aktivität gelöscht.
Weitere Informationen – insbesondere zu Ihren Datenschutzrechten – finden Sie in
unserer Datenschutzerklärung unter https://www.fh-ooe.at/datensch....
Sonstige Bestimmungen
Die Räumlichkeiten der Bibliothek werden für Studienzwecke genutzt. Alle Besucher*innen werden um Ruhe und rücksichtvolles Benehmen gebeten. Die Mitnahme von Taschen, Mänteln etc. in die Räumlichkeiten der Bibliothek ist nicht erlaubt. Diese können in den Schließfächern aufbewahrt werden.
Benutzer*innen, die diese Verleihordnung fortgesetzt missachten – insbesondere bei nicht Begleichens von hohen Gebühren –, können von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
Reguläre Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
07:45 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten werden auf der Homepage der Bibliothek bekanntgegeben
Spinde
Im Bauteil A (Stelzhamerstraße 23) stehen Spinde in ausreichender Anzahl zur Verfügung, die in der Bibliothek zu den Öffnungszeiten für ein Studienjahr dauerhaft angemietet werden können. Infos siehe Homepage der Bibliothek.
Eine Lagerung von brandgefährlichen, explosiven oder giftigen Stoffen ist auf alle Fälle verboten. Eine Zuwiderhandlung kann disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Spinde müssen auf alle Fälle am Ende des Studienjahres komplett geräumt werden (Reinigungsarbeiten). Alle belegten Spinde werden vom Betreiber des FH OÖ Campus Wels geräumt und die Inhalte entsorgt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind jene Schließfächer, die sich im Bereich der Chemielabors im Bauteil A, 1.OG (Nordseite) und vor der Bibliothek befinden. Diese Spinde können nur stundenweise benutzt werden und müssen jeden Tag geräumt werden.