Studienberechtigung
Folgende Voraussetzungen sind für die Aufnahme in einen der Fachhochschul-Studiengänge zu erfüllen:
Bachelor-Studium
Als fachliche Zugangsvoraussetzung für ein Fachhochschul-Bachelor-Studium gilt allgemein eine Hochschulreife (Matura/Reifeprüfung/Abitur/Berufsreifeprüfung), einschlägige Studienberechtigungsprüfung, anerkannte ausländische Zeugnisse oder FH OÖ-Studienbefähigungslehrgang.
- Matura/Abitur
an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule. - Berufsreifeprüfung (BRP)
kann nach abgeschlossener Lehre oder Berufsbildenden Mittleren Schule abgelegt werden. Sie erlaubt ein Studium an einer Universität/FH. - Studienberechtigungsprüfung
ermöglicht die Zulassung für eine bestimmte Studienrichtung an einer Universität oder Fachhochschule ohne Reifeprüfung. - Anerkannter ausländischer Abschluss
der einem österreichischen Abschluss entweder aufgrund einer bilateralen Vereinbarung, aufgrund einer bestätigten Anerkennung (Nostrifizierung) oder dem Erwerb von fehlenden Lehrinhalten an einer anerkannten Universität gleichwertig ist. Ausländische BewerberInnen müssen die Beherrschung der Unterrichtssprachen normalerweise zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. - FH-Studienbefähigungslehrgang der FH Oberösterreich
für BewerberInnen mit facheinschlägiger Berufsausbildung (Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule) mit einschlägigen Zusatzprüfungen.
www.fh-ooe.at/studium-ohne-matura
Facheinschlägigkeit bezieht sich auf das gewählte Studium und ist daher für jeden Studiengang unterschiedlich definiert.
Zusatzinformationen für internationale BerwerberInnen
Je nach Studiengang sind Sprachzertifikate für Deutsch (mind. B2 oder der Vorstudienlehrgang) sowie Englisch (Toefl, IELTS Zertifikat) vorzulegen. Der Nachweis der Hochschulreife ist abhängig vom Herkunftsland, Detailinfos erteilen ANABIN oder das Bundesministerium für Wissenschaft.
Von BewerberInnen aus folgenden Ländern werden zum Nachweis einer einschlägigen beruflichen Qualifikation nach § 4 Abs 4 FHStG bzw. zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife nach § 4 Abs 5 FHStG ausschließlich beglaubigte Dokumente akzeptiert:
- Afrika gesamt (vor allem Nordafrika und Westafrika z.B. Ägypten, Libyen)
- Bangladesch
- ChinaIran
- Kosovo
- Mongolei
- Pakistan
- Sri Lanka
- Vietnam
Notwendig ist die „volle diplomatische Beglaubigung“:
- Beglaubigung der Urkunde durch zuständiges Fachministerium (z.B. Bildungsministerium) des Herkunftsstaats
- Überbeglaubigung durch Außenministerium des Herkunftsstaats
- Apostille der österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsstaat
StudienwerberInnen aus China haben die Möglichkeit, sich an die akademische Prüfstelle in Peking (APS Peking) zu wenden. Alle zulassungsrelevanten Dokumente können dort auf ihre Echtheit und Plausibilität geprüft werden. Termine gibt es jeweils innerhalb einer Prüfwoche pro Semester. Details unter https://www.aps.org.cn/interna....
Master-Studium
Fachliche Zugangsvoraussetzungen für ein Fachhochschul-Masterstudium ist der Abschluss eines facheinschlägigen Bachelor-Studiums oder der Abschluss eines facheinschlägigen gleichwertigen oder höheren Studiums (z.B. Diplom-Studium) an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Hochschule.
Sie absolvieren ein Master-Studium gleich im Anschluss an das Bachelor-Studium oder auch erst nach einigen Jahren Berufstätigkeit. Die FH OÖ bietet Master-Studien sowohl Vollzeit als auch berufsbegleitend an.
Das Master-Studium dauert an der FH OÖ vier Semester. Beachten Sie bei Ihrer Studienwahl, dass ein weiterführendes Doktorat an einer in- oder ausländischen Universität nur nach einem viersemestrigen Master-Studium möglich ist – im Unterschied zu Bildungsanbietern, die Master-Studien mit nur zwei Semestern anbieten.