Aufnahmeverfahren

Mit dem Abschicken der Unterlagen ist es noch nicht ganz getan! Bewerber*innen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden zu einem Beratungs- und Aufnahmegespräch eingeladen.

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Von der Bewerbung zur Aufnahme

Grundsätzlich ist es möglich, sich gleichzeitig bei bis zu zwei Studiengängen (Priorität 1 bis 2) an der FH Oberösterreich zu bewerben. Das Studienangebot an der FH OÖ wurde in den letzten Jahren stark ausgebaut, so dass bei Erfüllung der Voraussetzungen gute Chancen für eine Aufnahme bestehen.

Bei einigen Studiengängen muss zusätzlich zum Aufnahmegespräch ein Potenzialtest absolviert werden, bei manchen Studiengängen (vor allem bei den Medien-Studiengängen) muss ein Portfolio mit Arbeitsproben eingereicht werden. 

Die Potenzialtests und Bewerbungsgespräche finden zu festgelegten Terminen am jeweiligen Campus statt, die Zuteilung zu den Terminen und die Benachrichtigung erfolgt nach Eingehen der Bewerbung. Um persönliche Terminprobleme zu vermeiden, wird eine möglichst frühzeitige Bewerbung empfohlen.

Aufnahme Bachelorstudiengang

Bei allen Bachelorstudiengängen ist ein Beratungs- und Aufnahmegespräch vorgesehen, zu dem eine schriftliche Einladung erfolgt. Bei einzelnen Studiengängen ist ggf. ein Potenzialtest zu absolvieren bzw. die Einreichung eines Portfolios erforderlich.

Die Reihungskriterien für die Vergabe der Studienplätze bei Bachelorstudiengängen bilden - je nach Studiengang - Zeugnisnoten, Potenzialtest, persönliche Aufnahmegespräche und eventuell vorzulegende eigene Arbeiten. Einsatz und Gewichtung der Komponenten dieser Parameter können je nach Studiengang unterschiedlich sein.

Aufnahme Masterstudiengang

Bei Masterstudiengängen ist ebenso ein Beratungs- und Aufnahmegespräch zu absolvieren sowie ggf. die Ausarbeitung einer Case-Study bzw. die Abgabe eines Portfolios mit Arbeitsproben erforderlich.

Die Reihungskriterien für die Vergabe der Studienplätze bei Masterstudiengängen bilden das persönliche Bewerbungsgespräch, die akademische Vorbildung, berufliche Erfahrung, ggf. eine Case Study. Einsatz und Gewichtung der Komponenten dieser Parameter können je nach Studiengang unterschiedlich sein.

Wiederholte Teilnahme am Aufnahmeverfahren

Ein wiederholtes Antreten zum Aufnahmeverfahren für einen Studiengang - z.B. im Folgejahr - ist grundsätzlich zulässig. Die Ergebnisse des Potenzialtests sind nur für die Bewerbung im laufenden Jahr maßgeblich, bei einer neuerlichen Bewerbung im Folgejahr ist in der Regel auch das Aufnahmeverfahren neu zu absolvieren. Dabei ist in jedem Fall eine neuerliche Bewerbung erforderlich.